Hallo!
Gesetzt den Fall, ein Amateuerfunker möchte einen 10m hohen Funkturm in seinen Garten setzen, um seinem Hobby besser nachgehen zu können. Die Nachbarn jedoch sind darüber in keiner Weise erfreut, da der Turm ihnen den schönen Blick aus ihrem Wohnzimmerfenster vestellt und sie zudem Misstrauen der Strahlung gegenüber hegen. Für einen Funkturm in dieser Höhe ist keine Baugenehmigung erforderlich. Könnten die Nachbarn trotzdem den Bau verhindern?
Vielen Dank schon einmal für alle Antworten
Kassandra
Hallo !
Man muss unterscheiden. Auch gegen ein genehmigtes und dem Baurecht entsprechendes Bauwerk kann man Einspruch einlegen und klagen.
Dann kommts eben darauf an,ob die nachbarlichen Belange nach Ansicht des Gerichtes so stark beeinträchtigt wären,das man dem Bauherrn Auflagen macht,etwas abzuändern oder sogar den Bau untersagt.
MfG
duck313
Hallo!
sie zudem Misstrauen der Strahlung gegenüber hegen.
Die für den Amateur nach seiner Lizenz erlaubte maximale Sendeleistung bleibt gleich. Mit dem Mast wird er sie (im Durchschnitt) eher reduzieren können.
Falls eigene Geräte gestört werden, kann man sich immer noch an die zuständige Regulierungsbehörde (www.bundesnetzagentur.de) wenden.
Cu Rene