10seitiger Mietvertrag

Hallo,

bei zwei verschiedenen Wohnungen gibt es, jetzt mal fiktiv, zwei Mietverträge (klar). Der eine ist aus dem Schreibwarenhandel, der andere 10 Seiten lang und beinhaltet alle möglichen Klauseln. Mich würde das „stutzig“ machen. Euch auch? Wozu dieser Kontroll"wahn"?

Es geht um eine Formulierung in dem zweiten, fiktiven Mietvertrag. Vielleicht kann jemand helfen.
Dazu noch eine Frage: Es gibt eine zu zahlende Miete (wird eingezogen laut Vertrag- rechtens?), eine Vorauszahlung für Betriebskosten ohne Heizungskosten, der Rest soll vom Mieter direkt bezahlt werden (Wasserversorgung, Warmwasserkosten, Thermenwartung. Emtwässerung)

Der Mietvertrag soll von drei Personen unterzeichnet werden. Ist es rechtens, dass der Vermieter im Vornherein schon sagt, keine Vertragsänderung unterzeichnen zu wollen, wenn der einzige Bewohner (einer der Unterzeichner) ausreichend verdient, d.h. die Miete allein bestreiten kann? Wenn es rechtens ist, ist es auch vertretbar / verständlich?

Formulierung:
§16 Vereinbarungen bei Vorhandenseinbesonderer Einrichtungen
I. Sammelheizung
3. Macht ein Mieter von der Heizungsanlage keinen Gebrauch, so befreit ihn dies nicht von der Verpflichtung zur Beteiligung an den Heizungskosten.

Gibt es da irgendwelche versteckten Kosten? /auch: Thermenwartung etc.

Dank und Gruß
Anne

ein habe ich gelernt
Hallo

ich habe eines gelernt dass man einen Anwalt fragen soll wenn man einen Vertrag macht.

vorher fragen was das kostet und dann machen…

wir haben für sowas schon 100€ gezahlt oder auch mal 250.

Ein Mieterverein ist die Beste Lösung

In der heutigen Zeit, in der auch Vermieter Pleite gehn und jeden möglichen und unmöglichen Cent abzocken wollen werd ich nichts anderes mehr machen

Hallo,

bei zwei verschiedenen Wohnungen gibt es, jetzt mal fiktiv,
zwei Mietverträge (klar). Der eine ist aus dem
Schreibwarenhandel, der andere 10 Seiten lang und beinhaltet
alle möglichen Klauseln. Mich würde das „stutzig“ machen. Euch
auch? Wozu dieser Kontroll"wahn"?

Mich nicht. Ein Formularmietvertrag von z.B. Haus und Grund mit Hausordnung kommt sicher in den Bereich von 10 Seiten und zeigt eigentlich nur, dass inzwischen das Mietrecht so kompliziert ist und dass der Vermieter nicht den Mieter „wahnhaft kontrollieren will“, aber auch keine Lust hat, dessen Wohnen zu bezahlen.

Es geht um eine Formulierung in dem zweiten, fiktiven
Mietvertrag. Vielleicht kann jemand helfen.
Dazu noch eine Frage: Es gibt eine zu zahlende Miete (wird
eingezogen laut Vertrag- rechtens?), eine Vorauszahlung für
Betriebskosten ohne Heizungskosten, der Rest soll vom Mieter
direkt bezahlt werden (Wasserversorgung, Warmwasserkosten,
Thermenwartung. Emtwässerung)

Vielen Mietern ist vielleicht nicht klar, dass der Vermieter nur gratis Abrechnung/Inkasso betreibt für Stadtwerke, Wasserwerke, Müllabfuhr usw.
Wenn irgend möglich, überläßt er es den Mieter, das was sie verbrauchen, direkt mit dem Verkäufer abzurechnen.

Der Mietvertrag soll von drei Personen unterzeichnet werden.
Ist es rechtens, dass der Vermieter im Vornherein schon sagt,
keine Vertragsänderung unterzeichnen zu wollen, wenn der
einzige Bewohner (einer der Unterzeichner) ausreichend
verdient, d.h. die Miete allein bestreiten kann? Wenn es
rechtens ist, ist es auch vertretbar / verständlich?

diese Klausel versteh ich nicht???

Formulierung:
§16 Vereinbarungen bei Vorhandenseinbesonderer Einrichtungen
I. Sammelheizung
3. Macht ein Mieter von der Heizungsanlage keinen Gebrauch, so
befreit ihn dies nicht von der Verpflichtung zur Beteiligung
an den Heizungskosten.

Bei Zentralheizung wird teilweise nach Verbrauch und teilweise nach Wohnfläche (z.B. 70:30) abgerechnet. Daraus ergibt sich das oben gesagte.

Gibt es da irgendwelche versteckten Kosten? /auch:
Thermenwartung etc.

Bei einer Zentralheizung gibt es sicherlich Kosten, die im Mietvertrag nicht explizit aufgeführt sind: z:B. Schornsteinfeger, Stromkosten für Betrieb der Heizung/Punmpe, Wartung der Anlage, Tüv für Öltank usw.
Gruß n.

Hallo,
ich habe zwar von Mietrecht absolut keine Ahnung, aber
„Formulierung:
§16 Vereinbarungen bei Vorhandenseinbesonderer Einrichtungen
I. Sammelheizung
3. Macht ein Mieter von der Heizungsanlage keinen Gebrauch, so befreit ihn dies nicht von der Verpflichtung zur Beteiligung an den Heizungskosten.“
ist vollkommen logisch.
Es heißt ja nicht, dass der Mieter immer denselben Betrag zahlt.
Aber wenn er nicht heizt, dann „heizen“ die Nachbarn ja für ihn mit …
Gruss

Danke.

Hat Haus und Grund einen Ruf?

Der fiktive Vertrag wird von drei Personen unterschrieben (Eltern nd Bewohnerin). Bewohnerin möchte gern die Wohnung selbst und allein mieten, wenn sie das nötige Kleingeld verdient. Verwalter möchte aber nicht den Vertrag ändern, auch zukünftig nicht. Das mache man nicht.

Würde er das sagen, wäre das nicht besonders freundlich. Oder?

Gruß

Noch ein paar Fragen…

Was ist eine preisgebundene Miete?

Was bedeutet dieser Absatz:
„Der Mieter verpflichtete sich für den Fall der Untervermietung, die ihm gegen den Untermieter zustehenden Forderungen nebst Pfandrecht bei Zahlungsverzug sofort nach Anforderung abzutreten. Er verpflichtet sich darüber hinaus dem Vermieter eine Urkunde über diese Abtretung zu erteilen.“

Was sind „Einrichtungen, mit denen der Mieter die Mieträume versehen hat“?

Kann bei einem Vertrag auf unbestimmte Zeit mit beiderseitigem Kündigungsverzicht für ein Jahr ein Nachmieter gesucht werden, wenn der Mieter innerhalb dieses Jahres ausziehen will?

Danke,
Igeline

Hat Haus und Grund einen Ruf?

Ja, Vermieterfreundlich.

Der fiktive Vertrag wird von drei Personen unterschrieben
(Eltern nd Bewohnerin). Bewohnerin möchte gern die Wohnung
selbst und allein mieten, wenn sie das nötige Kleingeld
verdient. Verwalter möchte aber nicht den Vertrag ändern, auch
zukünftig nicht. Das mache man nicht.

Würde er das sagen, wäre das nicht besonders freundlich. Oder?

Das hat nichts mit Freundlichkeit zu tun, sondern mit Vorsicht. Er möchte die Eltern nicht aus der Haftung entlassen.
Ist ja auch nicht freundlich von den Eltern, wenn sie sagen: „Ab einem bestimmten Tag haften wir nicht mehr für unsere Tochter - dann soll der Vermieter doch für die Schulden unserer Tochter aufkommen.“
Gruß n.

Guten Tag,

Ja, Vermieterfreundlich.

Das heißt Mieterunfreundlich? Zu Ungunsten des Mieters? Oder wie sieht das aus Perspektive des Mieters aus? Gibt es Aspekte, auf die der Mieter besonders achten muss?

Würde er das sagen, wäre das nicht besonders ::freundlich. Oder?

Das hat nichts mit Freundlichkeit zu tun, sondern :mit Vorsicht. Er möchte die Eltern nicht aus der :Haftung entlassen.
Ist ja auch nicht freundlich von den Eltern, wenn :sie sagen:
„Ab einem bestimmten Tag haften wir nicht mehr für :unsere Tochter - dann soll der Vermieter doch für :die Schulden unserer Tochter aufkommen.“

Wieso? Wenn die Tochter berufstätig ist und selbst für die Miete aufkommen kann? Wieso soll dann der Vermieter für die Schulden aufkommen?!? Als erstes doch die Tochter, wie in jedem Mietvertrag der Mieter.

Danke und Gruß
Igeline

Was ist eine preisgebundene Miete?

Wenn der Vermieter das Haus mit öffentlichen Mitteln gebaut hat, verpflichtet er sich dem Staat gegenüber, nur eine bestimmte Miete zu verlangen.

Was bedeutet dieser Absatz:
„Der Mieter verpflichtete sich für den Fall der
Untervermietung, die ihm gegen den Untermieter zustehenden
Forderungen nebst Pfandrecht bei Zahlungsverzug sofort nach
Anforderung abzutreten. Er verpflichtet sich darüber hinaus
dem Vermieter eine Urkunde über diese Abtretung zu erteilen.“

Da ein evtl. Untermieter keinen Vertrag mit dem Vermieter sondern nur mit dem Hauptmieter hat, kann der Vermieter im Schadensfall in bestimmten Fällen den Untermieter nicht verklagen/in Regress nehmen.
Durch diese Klausel verpflichtet sich der Hauptmieter in diesem Falle, wenn der Vermieter es wünscht, den Vermieter gegenüber dem Untermieter entsprechend zu bevollmächtigen.

Was sind „Einrichtungen, mit denen der Mieter die Mieträume
versehen hat“?

z.B. neue Wandverkleidung, Einbauschrank …

Kann bei einem Vertrag auf unbestimmte Zeit mit beiderseitigem
Kündigungsverzicht für ein Jahr ein Nachmieter gesucht werden,
wenn der Mieter innerhalb dieses Jahres ausziehen will?

Muss der Vermieter nicht akzeptieren.

Das heißt Mieterunfreundlich? Zu Ungunsten des Mieters? Oder
wie sieht das aus Perspektive des Mieters aus? Gibt es
Aspekte, auf die der Mieter besonders achten muss?

Sicherlich gibt es Mietverträge, die für den Mieter freundlicher sind. Am tollsten für den Mieter wäre, wenn er gar keinen Formularmietvertrag unterschreiben würde, und das Mietverhältnis nach BGB geregelt wäre. Dann müßte z.B. wenn erforderlich, der Vermieter die Wohnung des Mieters neu tapezieren.

In Deutschland ist das Mietrecht so mieterfreundlich, dass ein Formularmietvertrag einen Mieter nicht wirklich benachteiligen darf, egal was für eine Firma ihn herausgebracht hat.

Würde er das sagen, wäre das nicht besonders ::freundlich. Oder?

Das hat nichts mit Freundlichkeit zu tun, sondern :mit Vorsicht. Er möchte die Eltern nicht aus der :Haftung entlassen.
Ist ja auch nicht freundlich von den Eltern, wenn :sie sagen:
„Ab einem bestimmten Tag haften wir nicht mehr für :unsere Tochter - dann soll der Vermieter doch für :die Schulden unserer Tochter aufkommen.“

Wieso? Wenn die Tochter berufstätig ist und selbst für die
Miete aufkommen kann? Wieso soll dann der Vermieter für die
Schulden aufkommen?!? Als erstes doch die Tochter, wie in
jedem Mietvertrag der Mieter.

Wenn die Tochter vertragsgemäß für die Miete aufkommt und die Wohnung nicht zerlegt, ist es auch wiederum egal, ob die Eltern unterschrieben haben oder nicht.
Prinzipiell sind 90% eines Mietvertrags für ein normales Mietverhältnis überflüssig. Die meisten Vereinbarungen sind nur für den Fall der Fälle wichtig.

Gruß n.

Hallo,

Sicherlich gibt es Mietverträge, die für den Mieter
freundlicher sind. Am tollsten für den Mieter wäre, wenn er
gar keinen Formularmietvertrag unterschreiben würde, und das
Mietverhältnis nach BGB geregelt wäre. Dann müßte z.B. wenn
erforderlich, der Vermieter die Wohnung des Mieters neu
tapezieren.

In Deutschland ist das Mietrecht so mieterfreundlich, dass ein
Formularmietvertrag einen Mieter nicht wirklich benachteiligen
darf, egal was für eine Firma ihn herausgebracht hat.

BGB- müsste ich jetzt nachlesen. Die Mietverträge aus dem Schreibwarenhandel tun es aber doch normalerweise auch?

Eine Klausel über Kündigungsverzicht und Verpflichtung zum Lastschrifteinzug ist aber nicht besonders mieterfreundlich. Naja. Schade, dass es nicht auch ohne die ganze Bürokratie geht, geht anderswo ja auch.

Gruß Igeline

Hallo,

Eine Klausel über Kündigungsverzicht und Verpflichtung zum
Lastschrifteinzug ist aber nicht besonders mieterfreundlich.

Kündigungsverzicht kann ich sehr gut verstehen. Bei jedem Mieterwechsel besteht die Gefahr, nicht rechtzeitig einen Nachmieter zu finden und auf Mieteinnahmen verzichten zu müssen, weil die Wohnung einige Zeit leer steht. Und es bedeutet auch jedes mal einen riesigen Aufwand, 'zig Interessenten die Wohnung zu zeigen, einen Termin mit dem Noch-Mieter anzusprechen, Annoncen zu schalten, ggf. einen Makler zu beauftragen… Wer soll das denn dann bezahlen?
Btw., es liegt auch nicht im Interesse des Mieters, nach vielleicht schon 3 Monaten die gerade frisch renovierte und eingerichtete Wohnung wieder verlassen zu müssen.

Was gegen einen Lastschrifteinzug spricht, weiß ich auch nicht. Warum sollte der Vermieter jeden Monat darauf warten und kontrollieren müssen, ob von jedem seiner Mieter auch pünktlich bezahlt wurde? Ist doch ein Haufen Arbeit - für nichts. Dann doch lieber selber das Geld automatisch einziehen lassen. Inwiefern das den Mieter benachteiligen könnte, ist mir absolut unklar.
Gruß
loderunner (ianal)

danke

Guten Tag.
So, jetzt gibts noch ein Problem / Frage.

§8 Schönheitsreparaturen.
4. Abgeltung bei Auszug (Quotenklausel)
Soweit der Vermieter bei Beginn des Mietverhältnisses dem Mieter die Mietsache renoviert übergeben hat und bei Beendigung des Mietverhältnisses die Renovierungsfristen (Ziffer…) seit Beginn des Mietverhältnisses oder seit der letzten Renovierung noch nicht vollständig abgelaufen sind, hat der Mieter eine zeitanteilige, nach vollen abgelaufenen Jahren gestaffelte Quote der Kosten einer fälligen Renovierung zu zahlen.
Dem Mieter bleibt es unvernommen nachzuweisen, wann und in welchem Umfang die Whg. zuletzt renoviert wurde…

Was haltet Ihr von dieser Klausel? Können da unvorhersehbare Kosten auf den Mieter, in diesem fiktiven Fall, zukommen?

Die Wohnung ist nicht frisch renoviert und es befindet sich eine Art Wandmalerei in einem Zimmer, die vermutlich nicht selbst nachgemalt werden kann (von dem Mieter).

Danke…