Hallo,
bei zwei verschiedenen Wohnungen gibt es, jetzt mal fiktiv, zwei Mietverträge (klar). Der eine ist aus dem Schreibwarenhandel, der andere 10 Seiten lang und beinhaltet alle möglichen Klauseln. Mich würde das „stutzig“ machen. Euch auch? Wozu dieser Kontroll"wahn"?
Es geht um eine Formulierung in dem zweiten, fiktiven Mietvertrag. Vielleicht kann jemand helfen.
Dazu noch eine Frage: Es gibt eine zu zahlende Miete (wird eingezogen laut Vertrag- rechtens?), eine Vorauszahlung für Betriebskosten ohne Heizungskosten, der Rest soll vom Mieter direkt bezahlt werden (Wasserversorgung, Warmwasserkosten, Thermenwartung. Emtwässerung)
Der Mietvertrag soll von drei Personen unterzeichnet werden. Ist es rechtens, dass der Vermieter im Vornherein schon sagt, keine Vertragsänderung unterzeichnen zu wollen, wenn der einzige Bewohner (einer der Unterzeichner) ausreichend verdient, d.h. die Miete allein bestreiten kann? Wenn es rechtens ist, ist es auch vertretbar / verständlich?
Formulierung:
§16 Vereinbarungen bei Vorhandenseinbesonderer Einrichtungen
I. Sammelheizung
3. Macht ein Mieter von der Heizungsanlage keinen Gebrauch, so befreit ihn dies nicht von der Verpflichtung zur Beteiligung an den Heizungskosten.
Gibt es da irgendwelche versteckten Kosten? /auch: Thermenwartung etc.
Dank und Gruß
Anne