10Wochenfrist gem. § 51 SGB, vorher Arbeitsfähig?

Hallo Forum,

mein Arzt teilte mir mit, dass er von meiner GKV angerufen wurde. Man fragte ihn wann ich denn endlich wieder arbeiten gehe? Ohne Rücksprache mit mir wollte sich mein Arzt nicht äußern. Ich sagte das ich noch bis Ende Februar Krankgeschrieben sein möchte. Ab jetzt wären es also noch 5 Wochen. Aber die Kasse hat meinem Arzt gesagt, das sie mir eine Krankschreibung bzw. Krankengeld bis zum 11. Februar „erlaubt“. Danach müsse ich zur Reha. Ohne ins Detail zu gehen, in meiner jetzigen Situation wäre das aber Kontraproduktiv; deshalb will ich nicht.

Jetzt habe ich gelesen, dass die Kasse nach § 51 SGB 5 mich dazu auffordern muss und mir eine Frist von 10 Wochen stellen muss, in der ich den Rehaantrag stelle.

Wenn ich das richtig verstanden habe, jetzt meine Frage: Heißt das, dass es nicht darauf ankommt, was der Mann von der Kasse mit meinem Arzt bespricht bzw. ihm gegenüber sagt? Muss dann tatsächlich ein solches Schreiben an mich gehen?
Wenn ich das Schreiben mit der 10 Wochenfrist bekomme, kann ich die 10 Wochen weiter Krankgeschrieben bleiben und kurz vor Ablauf der 10 Wochen mich dann wieder gesund bei meinem Arbeitgeber zurückmelden? Muss ich dann das was ich in diesen 10 Wochen bekommen habe an Krankengeld der Kasse wieder zurückzahlen?

Bin für jede Antwort dankbar!

Liebe Grüüse von
svewa.

Ich finde das schon merkwürdig, dass der Versicherte, Patient und Leistungsempfänger sich wünscht, wie lange er noch krank ist und Leistungsempfänger bleiben möchte.

Die Kasse hat durchaus das Recht und die Pflicht, sich Gedanken zu machen, ob das jetzige Vorgehen zur Gesundung beiträgt oder ob eine Reha sinnvoller ist.

Zu den Details der angesprochenen § kann und will ich mich nicht äußern.

Hallo,
das schwächste Bild gibt hier wohl eindeutig der Arzt ab.
Er will sich mit dem Patienten besprechen und eruieren wie lange der noch krankgeschrieben werden will - ein Hammer.
Dazu weiter direkt etwas zu sagen verbietet mir FAQ. 1129, der hier nicht beachtet wurde.
Gruss
Czauderna