11. Klasse früher beenden und dennoch wiederholen?

Hallo,
ich bin momentan in der 11.Klasse des Gymnasiums im letzten G9 Jahrgang in Bayern und werde vermutlich das Jahr nicht schaffen, da ich nicht wiederholen kann, habe ich erhebliche Probleme. Da ich an der Uni studieren möchte, ist Fos eher ungeeignet und so ist meine einzigste Möglichkeit in NRW an einem Internat die Schule zu beenden, da es dort noch G9 gibt.
Momentan warte ich allerdings noch auf die Zusage…
Meine Fragen wären:

  • da in NRW die Ferien schon zwei Woch nach Ende meines Schuljahres hier in Bayern beginnen, würde ich gerne die Schule früher verlassen (v.a nach diesem Horrorjahr) und eine Sprachreise machen…sowas möglich?

  • seit der 5. Klasse habe ich Latein, bekomme ich das kleine Latinum dennoch nach Nichterreichen der 11.Klasse??? da ich Latein an der neuen Schule nicht mehr haben werde

-könnte die Schule in NRW ihre Zusage zurückziehen, falls ich noch ein paar mehr 5fen im Endzeugnis habe außer 2 ?

  • wenn ich die Schule nun abbrechen würde und jobben würde oder sowas dergleichen, wird dies als nichtbestandes Jahr angerechnet, ja kann ich danach überhaupt wieder in ein Gymnasium?

Syr, das sind zum Teil sehr aus den Haaren gezogene Fragen, die mich allerdings sehr interessiern würden…wär dankbar.

Mfg

Hallo,

ich würde an deiner Stelle mit der Schulleitung sprechen. Vielleicht können sie dich ja freistellen, damit du dich extern weiterbilden kannst, z.B. für ein Praktikum oder eben eine Sprachreise.

Da offensichtlich sowieso klar ist, dass du die Schule verlässt, umziehst, das Bundesland wechselst und die Klasse wiederholst, sollte das (rein theoretisch) machbar sein.

Wenn du mit einer sinnvollen Argumentation vorstellig wirst, sollte man dir keine Steine in den Weg legen.

Hallo,

  • da in NRW die Ferien schon zwei Woch nach Ende meines
    Schuljahres hier in Bayern beginnen, würde ich gerne die
    Schule früher verlassen (v.a nach diesem Horrorjahr) und eine
    Sprachreise machen…sowas möglich?

Das ginge meiner Meinung nach nur so, dass dich deine jetzige Schule für diese Zeit beurlaubt, damit du einen lückenlosen Schulbesuch hast. Wie das allerdings dann mit den Noten für dein Abgangszeugnis ist, müsste man sehen,denn du würdest ja in dieser Zeit weitere Leistungsnachweise verpassen. Vielleicht würde ja auch die Schule in NRW dich pro forma früher aufnehmen ( in die 11) und dich gleichzeitig beurlauben. Sprich mit deiner Schulleitung bzw. der Schulleitung des Internats.

  • seit der 5. Klasse habe ich Latein, bekomme ich das kleine
    Latinum dennoch nach Nichterreichen der 11.Klasse??? da ich
    Latein an der neuen Schule nicht mehr haben werde

Das Latinum (der Begriff "kleines Latinum existiert zumindest in RLP nicht, es gibt nur „Latinum“ und „Großes Latinum“ )erhältst du (jedenfalls hier in RLP) schon durch Lateinunterricht von 5 bis 10.

-könnte die Schule in NRW ihre Zusage zurückziehen, falls ich
noch ein paar mehr 5fen im Endzeugnis habe außer 2 ?

Kommt darauf an, ob du diese Zusage schriftlich hast und was drinsteht.

  • wenn ich die Schule nun abbrechen würde und jobben würde
    oder sowas dergleichen, wird dies als nichtbestandes Jahr
    angerechnet, ja kann ich danach überhaupt wieder in ein
    Gymnasium?

Das hängt vermutlich vom Bundesland ab. Bei uns in RLP könntest du dann das Abitur nur noch auf dem Weg der Erwachsenenbildung erreichen - oder über den Weg der Berufsbildenden Schule, also berufliches Gymnasium. Hier wird für allgemeinbildende Schulen der lückenlos Schulbesuch gefordert.
Gruß Orchidee

Moin,

da ich nicht wiederholen kann,

  • das verstehe ich nicht. Es wird doch eine Menge Schüler in Bayern geben, die die Versetzung von 11 nach 12 nicht schaffen. Sind die etwa alle gezwungen, in ein „normales“ Bundesland auszuwandern?

Pit

Hallo Pit,
im alten G9 hat man nach der 11 noch zwei Jahre vor sich, die 12 und die 13. Wird man nicht in die 12 versetzt und rutscht runter in einen Jahrgang des neuen G8, „wiederholt“ dort die 11, hat man genau noch zwei Jahre vor sich, die 11 und die 12. Eine 13 gibt es bei G8 nicht.
Also würde man kein Jahr wiederholen, sondern genau die beiden letzten Oberstufen-Jahre machen.
Um ein Jahr zu dranzuhängen, müsste man von der 11 (G9) in die 10 (G8) rutschen. Das ist nicht vorgesehen.

Gruß
Jette

Um ein Jahr zu dranzuhängen, müsste man von der 11 (G9) in die
10 (G8) rutschen. Das ist nicht vorgesehen.

Hallo!

In dem Fall würde ich mich in einer Gesamtschule anmelden. Die kennen dort kein G8. Dort müsste die Wiederholung der 11 problemlos gehen.

Gruß

Anne

Hallo Anne,

In dem Fall würde ich mich in einer Gesamtschule anmelden. Die
kennen dort kein G8. Dort müsste die Wiederholung der 11
problemlos gehen.

auch das bedeutet in fast allen Fällen einen Bundeslandwechsel. Die hier aufgeführten werden wohl kaum alle Hängenbleiber auffangen können: http://katalog.meinestadt.de/bayern/katl/100-539-138…

Gruß, Karin

Ach Anne,

Gesamtschulen sind doch pfui, besonders in Bayern ;-»

Pit
Ex-Gesamtschullehrer

Hi Pit!

Ach neeee! Sitzenbleiben ist doch auch pfui, oder nicht?

Wenn man schon mit pfui anfängt, kann man damit auch gleich weitermachen :wink:.

Im normalen Leben wird man sowieso über kurz oder lang mit dem einen oder anderen Pfui konfrontiert.

Abgesehen davon finde ich Gesamtschulen klasse und finde es schade, selbst keine besucht zu haben. Aber ich wohne auch in NRW - da sieht man so etwas wohl entspannter :wink:.

Bei uns ist es so, dass es schwierig ist, für einen 5-Klässler einen Gesamtschulplatz zu bekommen. In Klasse 11 ist es deutlich leichter, weil doch ziemlich viele nach der 10 abgehen.

Bleiben die in Bayern alle?

Viele Grüße

Anne

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Pit,
ja, so ungefähr sieht es an Bayerns Schulen aus nur das die meisten nicht das Bundesland wechseln, sondern auf die Fos und deren verschiedenen Ausbildungsrichtungen…nur sind diese Schulen alle überlaufen.
lg