Moin.
Ein Angestellter im öffentlichen Dienst möchte eine Fortbildung der Freiwilligen Feuerwehr besuchen. Der Arbeitnehmer soll laut Feuerwehr gemäß §11 Abs. 1 des Nds. Brandschutzgesetzes von der Arbeit freigestellt werden.
Der Arbeitgeber sagt aber, dass es keine Freistellung geben kann, da diese nicht mit §29 des TVÖD abgedeckt ist.
Kann der Arbeitnehmer für die Zeit des Lehrganges (1 Woche) Sonderurlaub bekommen oder muss er sich Urlaub nehmen?
Danke,
Paul