§ 11 ProdHaftG uneingeschränkt anwendbar?

Ein Gerät hat meine DVD-Spiele (2 Stck) verkratzt. Daraufhin habe ich es zur Reparatur (Garantiefall) eingeschickt. Danach habe ich ein weiteres Spiel eingelegt, das wieder verkratzt wurde. Gerät wurde repariert, aber mir werden die Spiele nicht ersetzt. Eigentlich fällt das unter Schadenersatz gem. BGB, jedoch steht ja in § 11 ProdHaftG, dass ein Schaden bis zu 500 € selbst zu tragen sei. Ok, aber ich hatte das Gerät doch sogar reparieren lassen!!! Kann ich dann nichtmal für das 3. verkratzte Spiel Schadenersatz verlangen?

Ein Gerät hat meine DVD-Spiele (2 Stck) verkratzt.

Daraufhin

habe ich es zur Reparatur (Garantiefall) eingeschickt.

Danach

habe ich ein weiteres Spiel eingelegt, das wieder

verkratzt

wurde. Gerät wurde repariert, aber mir werden die

Spiele nicht

ersetzt. Eigentlich fällt das unter Schadenersatz gem.

BGB,

jedoch steht ja in § 11 ProdHaftG, dass ein Schaden bis

zu 500

€ selbst zu tragen sei. Ok, aber ich hatte das Gerät

doch

sogar reparieren lassen!!! Kann ich dann nichtmal für

das 3.

verkratzte Spiel Schadenersatz verlangen?

Wenn DU das Gerät gekauft hast, es einen Mangel aufwies
(was offenkundig der Fall ist) und der
Gewährleistungszeitraum von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt
der Lieferung des Gerätes noch nicht abgelaufen ist,
kann Du nach §§ 437 Nr. 3, 434 I, 280 I BGB vom
VERKÄUFER Schadensersatz wegen der beschädigten DVDs
verlangen. Das ProdHaftG ist hierfür irrelevant.
Voraussetzung ist, dass Du die Voraussetzungen dafür
auch notfalls gerichtlich beweisen kannst bzw. der
Verkäufer diese nicht bestreitet (eher
unwahrscheinlich). Du musst insbesondere beweisen kann,
dass der Defekt des Gerätes für die Kratzer auf den DVDs
ursächlich war. Das geht z.B. gut mit Zeugen. Wenn Du
die Kosten einer anwaltlichen Rechtsberatung scheust
(Erstberatung kostet maximal 190 EUR, in Deinem Fall
aber wohl weniger), wende Dich an die örtliche
Verbraucherzentrale.

Nicht ohne Grund wird seit Alters gesagt: „Der Kunde hat
immer Recht“! Verlangen Sie bitte Schadenersatz für das
Spiel, für die Reparatur, für die Zeit u. für Igre
Nervenpanne. Die Händler haben sowieso genug Verdienst.
Mit oder ohne 3 DVD-Spiele.
P.S.: Vermeiden Sie bitte in die Zukunft
diese (DVD-)Marke.

Hallo,
leider bin ich nicht der richtige Experte für deine Anfrage, bin mir aber sicher, dass du den/die Experten dafür finden wirst. Good Luck :wink:

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