§11 SGB II Abs. 2 Nr. 3

Hallo,

ich bin etwas verwirrt. Hat sich im § 11 SGB II Abs. 2 Nr. 3 seit 2006 etwas geändert? Ich fand jedenfalls keinen Hinweis.

Bisher war die KfZ-Haftpflicht vom Einkommen absetzbar.

Nun wird behauptet, dass lt. § 11 SGB II KfZ-Versicherung nur von Erwerbseinkommen absetzbar wäre.
In § 11 steht das so aber nicht drin. Auch nicht in der Alg-II Verordnung.

Allein die 30 € Pauschale bezieht sich auf Erwerbseinkommen, und die Freibeträge nach § 30 SGB II.

Wer kann mich aufklären? Ist die Kfz-Haftpflicht vom (Nichterwerbs)Einkommen absetzbar? Ich bin der Meinung ja, aber vielleicht habe ich ja etwas übersehen.

Danke TM

Hallo,

Nun wird behauptet, dass lt. § 11 SGB II KfZ-Versicherung nur
von Erwerbseinkommen absetzbar wäre.
In § 11 steht das so aber nicht drin. Auch nicht in der Alg-II
Verordnung.

Allein die 30 € Pauschale bezieht sich auf Erwerbseinkommen,
und die Freibeträge nach § 30 SGB II.

Wer kann mich aufklären? Ist die Kfz-Haftpflicht vom
(Nichterwerbs)Einkommen absetzbar? Ich bin der Meinung ja,
aber vielleicht habe ich ja etwas übersehen.

Also ich würde §11 Abs. 2 Nr. 3 SGB II so verstehen, dass es dort analog zu den Beiträgen zu gesetzlichen Kassen (Rente, Pflege, Krankheit) um die Beiträge zu privaten Versicherungen geht, die die gleichen Dinge absichern. Insofern würde ich dort die Kfz-Haftpflicht nicht vermuten. Diese würde ich eher unter Nr. 5 einordnen. Dort ist jedoch explizit von notwendigen Ausgaben die Rede, die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen sind.
Nun stellt sich die Frage, ob für Einkommen aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung oder sonstigem Einkommen (also etwa Rente) ein Fahrzeug notwendig wäre, wofür dann auch eine Kfz-Haftpflicht bezahlt werden müßte.
Ich würde das fast verneinen wollen. Aber drauf festnageln lassen würde ich mich nicht.

Grüße

Hallo,

danke für deine Ausführungen!

Nehmen wir an, dass die Kfz-Haftpfl-Vers. in vergangenen Bescheiden anerkannt wurde, also vom Einkommen (z. B. Ehegattenunterhalt) abgezogen wurde. Nun soll es plötzlich nicht mehr möglich sein.

Da ich keine Änderung des Gesetzes finden kann, bin nun irritiert.

TM

Hallo,

also ich habe inzw. mehrere Urteile gefunden, wonach die Kfz-Haftpflicht (nicht Kasko) unter § 11 fällt.

Demnach lohnt sich ein Widerspruch.

Danke TM