11 Stunden OHNE Pause

Guten Tag,

In einem Sozialverband (!!!) sitzt eine Dame am Empfang, die für eine Zeitarbeitsfirma arbeitet, also nicht direkt im Verband angestellt ist. Sie arbeitet täglich 11 Stunden ohne Pause! Der Vorstand möchte die Dame nicht fest einstellen, da es wirtschaftlich besser ist die Zeitarbeitsfirma zu bezahlen. Nach einigen Rechnungen wurde festgestellt, dass die Dame als Vollzeitkraft (8 Stunden) und zwei 400 Euro Jobs oder Studenten das gleiche Geld kosten würden, wie jetzt an die Zeitarbeitsfirma gezahlt wird. Der Vorstand stellt sich immer noch stur. Kann man da rechtlich vorgehen? Oder irgendwie anders??
Vielen Dank,
ZOE

Hallo,

auch der „soziale“ Verband hat nach § 11 AÜG die Arbeitsschutzvorschriften zu beachten und kann mit einem Bußgeld belegt werden.

http://bundesrecht.juris.de/a_g/__11.html

Man könnte also das Amt für Arbeitsschutz bzw. die Bezirksregierung (je nach Zuständigkeitsregelung im Bundesland) informieren.

Dass der eingestellte AN billiger sein soll, halte ich für ein Gerücht. Denn die Tarife für Leiharbeitnehmer sind in der Regel niedriger als die Vergleichsgehälter im Sozialverband (TvÖD?), außerdem die Sozialleistungen (Urlaub) besser, zudem fallen Kosten für Arbeitsunfähigkeit nicht dem Entleiher zur Last.

VG
EK

Hallo,

§ 4 ArbZG regelt, dass nach mehr als 6 Stunden Arbeitszeit eine Ruhepause von einer halben Stunde durchzuführen ist. Diese kann durch zwei Pausen von je einer viertel Stunde ersetzt werden.

Die Pausenzeit zählt nicht zur Arbeitszeit. Aus diesem Grund ist der Beschäftigte in dieser Zeit von allen Tätigkeiten des Arbeitgebers freizustellen.

Wie die Pausen gelegt werden, schreibt das Gesetz nicht vor. Allerdings unterliegt die zeitliche Lage der Pausen dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates.

Gruss

Auch Hallo,

ich glaube, das wusste der Fragesteller schon.

Wie die Pausen gelegt werden, schreibt das Gesetz nicht vor.
Allerdings unterliegt die zeitliche Lage der Pausen dem
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates.

Ja, des Betriebsrats des Verleiherbetriebes. Wie viele Zeitarbeitsunternehmen einen BR haben, mag sich jeder selbst vorstellen. Und wenn wie der das regeln soll bei hunderten von verschiedenen Entleiherbetrieben auch.

VG
EK

Hallo,

die Dame könnte zum Betriebsrat des Entleihers (Sozialverband) gehen, dieser kann sicherlich Auskunft/Informationen geben.

Laut unserem Betriebsrat ist dieser wegen Gleichstellung ebenfalls Ansprechpartner für die Zeitarbeiter, auch während der Arbeitszeit.

Nach einigen Rechnungen wurde festgestellt, dass die Dame als :Vollzeitkraft (8 Stunden) und zwei 400 Euro Jobs oder Studenten das :gleiche Geld kosten würden, wie jetzt an die Zeitarbeitsfirma :gezahlt wird

Bei Kostenvergleichen für Zeitarbeiter/Stammpersonal werden gerne die Lohnnebenkosten vergessen. Oder die Krankheits- und Urlaubszeiten, während denen für den Zeitarbeiter eben nichts bezahlt werden muss. Bei 5 Wochen Urlaub und noch 2-3 Wochen AU kann das eine ordentliche Stange Geld sein.

Die personelle Flexibilität des Betriebes sollte auch nicht unterbewertet werden, da Verträge mit Zeitarbeitsfirmen meist recht kurze Kündigungsfristen haben.

Grüße
Didi