§11 Tierschutzgesetz - Tierpsychologe

Hallo,

um als Hundetrainer arbeiten zu dürfen benötigt man ja mitterweile eine §11 Tierschutzgesetz- Genehmigung vom Amtstierarzt.
Diese Genehmigung habe ich bereits.

Nun mache ich eine Ausbildung zum Tierpsychologen (Hund, Katze und Pferd).

Benötige ich hierfür dann auch eine Genehmigung ?

Grüße

Joachim

nach dem Wortlaut des § 11 Tierschutzgesetz nicht.