Hallo Zusammen,
hatte vor ein paar Tagen schonmal einen Artikel eingestellt. Hier nun noch eine ergänzende Frage.
Angenommen ein Steuerpflichtiger „S“ hat seinen Einspruch zur Steuererklärung zu spät abgeschickt bzw. dieser ist zu spät beim FA eingegangen.
Was wäre gegenüber dem FA eine Begründung die §110 AO erfüllen würde und mit Sicherheit anerkannt würde?
Nein, hier geht es (zum Glück) nicht um einen realen Fall!
Hallo Horde,
ein Grund wäre z.B. längerer Urlaub der ganzen Familie, oder wenn alleinstehnd, längerer Krnkenhausaufenthlt ohne das jemand nach der Wohnung (Post)sieht.
Gruß Susiprinz
Hallo Horde,
ein Grund wäre z.B. längerer Urlaub der ganzen Familie, oder
wenn alleinstehnd, längerer Krnkenhausaufenthlt ohne das
jemand nach der Wohnung (Post)sieht.
Gruß Susiprinz
Hallo,
vorsicht bei Urlaub. Ist man länger vorhersehbar verreist, so ist man verpflichtet einen Verteter oder Bevollmächtigten einzusetzen, der die Post öffnet und Fristen wahrt.
Ein Wiedereinsetzungsgrund wären nur unvorhergesehene, längere Abwesenheiten wie mehrtägige Flugverschiebungen, nicht transportfähig krank u.ä.
Es genügt übrigens, wenn man am letzten Tag der Frist verhindert ist.