Hallo Fachleute,
würde das Tragen eines T-Shirts in der Öffentlichkeit mit diesem Aufdruck
http://www.cafepress.de/mf/21191713/when-all-else-fa…
http://www.dirtandgarbage.de/dirtandgarbage/index.ph…
in Deutschland nicht den Tatbestand des § 111 Stgb erfüllen?
Danke für Antworten,
tantal
Hallo,
Antwort: Nein!
Begründung:
Knackpunkt ist das Wörtchen „Auffordern“ zu einer rechtswidrigen Tat.
Auffordern ist definiert als eine bestimmte, über eine bloße Befürwortung hinausgehende Erklärung, dass andere etwas tun oder unterlassen sollen.
oder etwas anders formuliert:
Eine an die Motivation Dritter gerichtete Erklärung, die erkennbar ein bestimmtes Tun verlangt.
Ich wäre - das Strafrecht als ultima ratio verstanden - vorsichtig, der Äußerung „Wenn alle Stricke reißen [Bild] stimme von den Dächern ab“ eine solche Intention abzugewinnen.
Ferner müsste zu einer bestimmten Tat aufgefordert werden (steht so nicht im Gesetz, ergibt sich aber aus dem Bestimmtheitsgebot und dem Sinn und Zweck des Strafrechts)
Das setzt voraus, dass die Tat nach Ort, Zeit und Opfer hinreichend bestimmt ist (kritisch: Herzberg in JuS 1987, 618).
Auch hieran fehlt es deutlich.
Dass der Aufdruck provokant und sittlich durchaus zu verachten ist, steht dabei m.E. außer Zweifel. Aber nicht alles, was die Allgemeinheit verabscheut, ist schließlich auch strafbar.
Nichtsdestotrotz gäbe es natürlich Mittel und Wege, gegen den Produzenten / „das T-Shirt“ vorzugehen. Etwa über das Polizeirecht der Länder (Stichwort: „Gefahr für die öffentliche Ordnung“), wobei dann eine Abwägung zwischen Kunstfreiheit und Gefährdungsgrad vorzunehmen wäre.
Darauf sei an dieser Stelle verzichtet.
Gruß
dolo agit (Pia)
Ergänzung:
Nichtsdestotrotz gäbe es natürlich Mittel und Wege, gegen den
Produzenten / „das T-Shirt“ vorzugehen.
Denkbar wäre ein polizei- und/oder ordnungsrechtliches Vorgehen auch gegen den Träger des T-Shirts.