Guten Tag,
ich hoffe jemand kann mir ein wenig weiter helfen.
Wie in der Überschrift zu lesen ist geht es um Ebay.
Der Fall ereignete sich wie folgt:
Artikel wurde zum Sofort-Kauf-Preis von 9,95€ angeboten.Artikel wurde gekauft, Bestätigung und Bankverbindung von der Firma und von Ebay trafen ein und wurde auch sofort bezahlt.48 Stunden später kam von der Firma eine Email das sie sich mit dem Preis geirrt hätten.Eigentlich hätte da 89,95€ stehen sollen.
Nun beruft sich die Firma auf § 119 BGB.
Meine Frage ist nun wie kann man dagegen angehen bzw was hat man da noch für Rechte nach BGB?
Ich hoffe ich konnte den Fall verständlich beschreiben und hoffe nun auf ein paar hilfreiche Tipps, evtl mit § aus dem BGB die mir helfen.
Vielen vielen Dank im vorraus.
Hallo,
Artikel wurde zum Sofort-Kauf-Preis von 9,95€
angeboten.Artikel wurde gekauft, Bestätigung und
Bankverbindung von der Firma und von Ebay trafen ein und wurde
auch sofort bezahlt.48 Stunden später kam von der Firma eine
Email das sie sich mit dem Preis geirrt hätten.Eigentlich
hätte da 89,95€ stehen sollen.
Nun beruft sich die Firma auf § 119 BGB.
wenn der Verkäufer versehentlich einenfalschen Preis angegeben hat, dann kann er den Vertrag wegen § 119 Abs. 1 BGB (Erklärungsirrtum) anfechten. Der Vertrag ist dann von Anfang an nichtig (§ 142 BGB). Allerdings ist der Verkäufer dann dem Käufer nach § 122 BGB zum Schadensersatz verpflichtet.
Nähere Infos unter: http://www.lmgtfy.com/?q=ebay+falscher+Preis+%C2%A7+…
Gruß
S.J.