Ein Beamter wechselt zum 15.11. eines Jahres den Dienstherrn. Den Jahresurlaub des lfd. Jahres hat er bereits komplett genommen.
Kann der jetzige Dienstherr die 12/12-Regelung anwenden und den Beamten die 3/12 nacharbeiten lassen?
Hallo,
also irgendwie ist das doch klar: Der Beamte setzt bei einer Versetzung sein Beamtenverhältnis fort, rechtlich gesehen ist das schlichtund einfach fortlaufend. Wenn ein Beamter im Urlaubsjahr bereits seinen vollständigen Urlaubsanspruch genommen hat, hat er halt für den Rest des Jahres keinen Urlaubsanspruch mehr; und zwar unabhängig davon, bei welchem Dienstherrn er tätig ist.
Gruß
Michael