§12 (3) StVO - Halten und Parken

Hallo!
Der Wortlaut ist ja so:

§12 StVO (3) Das Parken ist unzulässig
3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,
5. vor Bordsteinabsenkungen.

Nun meine Frage, angemmmen wird eine Grundstücksausfahrt (ca. 3m breit) mit abgesenktem Bordstein:

Das „VOR“ ist ja gewiss so zu verstehen, dass man sich halt nicht direkt vor das Tor des Grundstückes stellt, oder?

Gibt es auch noch eine Regelung, wie viel Abstand zwischen Beginn der Absenkung und PKW gelassen werden muss, oder reicht dass, wenn die KFZ Stoßstange direkt mit Beginn der Absenkung abschließt?

Vielen Dank
Thomas

hallo,
ein oder ausfahrten ist klar ebenso abgesenkte bordsteine. andere verkehrsteilnehmer ( behinderte rollstuhl ect.

hallo,
ein oder ausfahrten ist klar ebenso abgesenkte bordsteine.
andere verkehrsteilnehmer ( behinderte rollstuhl ect.

Hallo,
das Parken darf die Nutzung des abgesenkten Bereiches nicht beeinträchtigen.
MfG