12 Fußbälle in Nachbars Garten kommen nicht zurück

Ein Grund mehr dafür zu sorgen, dass von euren Grundstück so wenig störung wie möglich ausgeht. Da kann ich den nachbarn echt verstehen. Ihr begeht, wenn auch nicht mit Absicht, ständig eine Eigentumsstörung.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1004.html
. . .so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen.

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Vielen Dank - wäre es denn prinzipiell und auch finanziell möglich, dass Ihr auch zu diesem Nachbargrundstück in irgendeiner Form einen Ballfangzaun anbringt? Das Thema wird doch nicht besser, Ballspielen verbieten könnt / wollt Ihr vermutlich nicht, der Nachbar wird nicht schlagartig wieder nett sein und Euch die Bälle zurückwerfen. Das schreit nach Maschendrahtzaun :slight_smile:

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guter erster Schritt in der gegenseitigen Deeskalation: den entstandenen Schaden ausgleichen

Und danach am besten tatsächlich noch mal über den Punkt „Fangzaun“ auch zu besagtem Nachbarn hin nachdenken … sonst ist die Gefahr einer never-ending-story mit weiterer Eskalation abzusehen.

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Böse Stadt! Das darf die doch überhaupt nicht! Es hätte auf diesem Abschnitt eine stabile Überdachung für die Straße gebaut werden müssen, natürlich auf Kosten der Stadt.

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Bist Du „einfache Erzieherin“ in der Kita oder dessen Leitung? Und wer ist Träger dieser Einrichtung?

Wenn es zu solchen Eskalationen kommt, ist das kein Thema für eine einzelne „einfache Erzieherin“, sondern zunächst mal ein Thema für die Einrichtungsleitung, die es dann an den Träger zu eskalieren hat, wenn - wie hier ziemlich offensichtlich - sie zu keinem befriedigenden Ergebnis kommt.

Die Sache mit dem Ballfangzaun ist einfach ganz, ganz schlecht gelaufen. Da kann ich den Nachbarn gut verstehen. Er war bislang doch durchaus kooperativ und dann werden Ballfangzäune aufgebaut, aber ausgerechnet sein Garten ausgespart. Das ist schon eine Steilvorlage für eine Eskalation. Und das Eigentum des Mannes wird hier ganz massiv in Mitleidenschaft gezogen, wenn wir nicht von „gelegentlich mal ein Ball“, sondern einem ganzen Dutzend in offenbar recht kurzer Zeit und nachweisbaren Sachschäden sprechen.

Der Nachbar verhält sich hier zwar auch nicht ganz korrekt, wenn er statt zu klagen einfach die Bälle einbehält und diese dann im Zweifelsfall auch noch vom Hund zerbissen werden. Aber die dauernde Beeinträchtigung seines Eigentums wiegt hier deutlich schwerer!

Auf der anderen Seite führt deine persönliche - und vollkommen überzogene -Anspruchshaltung, die hier ja auch schon vollkommen angemessen umfassend kommentiert und kritisiert worden ist, sicher auch nicht gerade zur Deeskalation bei.

Um die Sache wieder in den Griff zu bekommen wäre zunächst mal ein von deutlicher Demut und Bereitschaft „sich zu kümmern“ geprägtes persönliches Auftreten der Einrichtungsleitung notwendig. Und da diese kaum über einen Ballfangzaun wird alleine entscheiden können, muss dann klar signalisiert werden, dass man den Träger ins Boot holen wird, um zu einer echten Lösung der Angelegenheit zu kommen. Und der sollte dann da auch kurzfristig zu einem gemeinsamen Termin einladen, damit der Nachbar sieht, dass er ernst genommen wird.

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12 verschossene Bälle in einem Garten; meine Güte, wie viele habt ihr denn? Wenn bei uns damals im Kindergarten einer von 3 oder 4 verschossen wurde, war erstmal Schluss mit Fussball, bis der Schütze reumütig den Ball zurückerbittet.

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Deswegen fehlt auf der einen Seite ein Ballfangzaun, weil sie so viele Bälle kaufen mussten, und dann ging das Geld aus…

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Moin,
ergänzend dazu:

Dem Nachbar in aller Ruhe und mit einer Tasse Kaffee (wenn noch möglich) erklären, warum nun gerade er keinen Ballfangzaun hat, falls das noch nicht geschehen sein sollte. Das löst keinesfalls das Problem, aber dann sollte zumindest deutlich werden, dass die Kita auch eine Art von Opfer in der Situation ist.
Darin sehe ich zumindest eine gute anfängliche Chance, den sich abzeichnenden Ärger zu dämpfen. Vielleicht gibt es ja win-win Lösungen, denn ein neuer Ballfangzaum stellt sich nicht über Nacht alleine auf.

Was auch immer es ist, eine Frechheit sehe ich darin nicht, denn:

Ist er denn ein Handball Profi?

In der geschilderten Situation sehe ich das als Frechheit an, von ihm noch einen Einsatz zu erwarten, den er seine Aussage nach. nicht mehr leisten kann. Bleib bitte auf dem Teppich. Zumal du mit Begriffen aus dem Strafgesetzbuch ankommst, aber dabei ignorierst, das auch der Nachbar seine Rechte hat, die ihrerseits Pflichten für andere bedeuten und die gegeneinander abgewogen werden müssen.

Das würde ich ihn der Situation auch so als Nachbar entschieden haben. Dabei erlernt man das Verursacherprinzip und was es heißt, Verantwortung für andere zu übernehmen. Das klingt jetzt leider brutal hart, aber ich als Chef und Inhaber eines kleinen Gewerbebetriebes muss in vielen Aspekten auch den Kopf für manch dämliche Entscheidung und den Konsequenzen daraus meiner Mitarbeiter hinhalten. Wobei das auch meine Dämlichkeit mit einschließt.

-Luno

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Klingt vllt. naiv, aber fair: eine Dose Lieblingsfutter für den Hund gegen Ball zurück, zahlbar von den jeweiligen Eltern des Helden (oder Elternverein)? Auslöse halt

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halt mal den Ball schön flach, vor allen mit den Vorwürfen, daher einen kurzen Ein wurft von mir , wo du da nötigung siehst?

Strafgesetzbuch (StGB)

§ 240 Nötigung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

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Moin,

Unterschlagung ist auch schnell gesagt: https://dejure.org/gesetze/StGB/246.html

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet,

Passt irgendwie auch nicht.

Es scheint gefühlt (!) einen sprachlichen Trend zu geben, dass, wenn etwas nicht erwartungsgemäß funktioniert, sofort mit Begriffen aus dem Strafrecht anzukommen. Wenn ein Verkauf nicht so klappt, wie gewünscht, dann wird das gerne und gleich als Betrug in die Welt heraus geschrien.

-Luno

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Ich würde sagen, der Trend geht noch viel weiter: Es wird ohne jegliche Sach- und Fachkenntnis viel zu gerne mit Fachbegriffen um sich geworfen, die nicht ansatzweise verstanden werden. Und je niedriger das Bildungsniveau/die Kenntnisse in bestimmten Bereichen sind, um so ungenierter wird sich beim Fachvokabular bedient, ohne auch nur den Hauch eines schlechten Gewissens, der Angst vor Bloßstellung der eigenen Dummheit und auch nur einen Gedanken daran, dass man gerade in Zeiten von Smartphones in jeder Hand und dem gesammelten Wissen der Welt nur ein kurzes Tippen entfernt, in der Lage wäre solche Peinlichkeiten zu vermeiden.

Juristische Fachbegriffe aus dem Strafrecht haben dabei natürlich insoweit eine besondere Qualität, weil man sich mit ihrer falschen und überschießenden Verwendung gerne mal in Richtung einer tatsächlich dann strafbaren falschen Verdächtigung bewegt, wenn man das öffentlich in der Absicht/Hoffnung macht, dass dann schon jemand die zuständigen Behörden einschaltet/diese bei Kenntnisnahme des Vorwurfs entsprechende Ermittlungen anstellen werden. Insoweit stimme ich Dir vollkommen zu, dass man gerade hierbei ganz besonders vorsichtig sein sollte. Aber ich kenne es auch aus der eigenen Beratungspraxis, dass Leute einen mit falschen Fachbegriffen zuschmeißen, daraus dann ggf. auch schon falsche Schlüsse gezogen haben, und dann auch nach Aufklärung über die tatsächlich vorzunehmende Einordnung einfach weiter an ihren vollkommen fehlgehenden Zuschreibungen festhalten und dann ggf. auch noch weitere Beteiligte damit verwirren oder auf die falsche Fährte leiten. Besonders ärgerlich dann, wenn man Mandanten x-fach erklärt hat, dass sie bestimmte Begriffe auf gar keinen Fall verwenden dürfen, weil sich sonst die eigene Rechtsposition massiv verschlechtert, und die dann trotzdem munter weiter damit durchs Land ziehen.

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  • Unvergesslich die Klassenkameradin (es muss in der 9. oder 10. gewesen sein), die die Aufforderung des Lehrers, trotz sommerlicher Temperaturen wenigstens ein kleines bisschen mehr Kleidung zu tragen, wütend zurückwies und dabei ihr grundgesetzlich garantiertes Recht auf Freizügigkeit geltend machte…
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hallo, ja, stimmt.

Ich meinte auch immer zu glauben, dass alleinig das Zuparken von Fahrzeugen , die widerrechtlich auf Privatgrund stehen (für sich eine Zivilrechtssache) den Straftatbestand der Nötigung darstellen würde.
Wenn ich jedoch der Zugeparkte bin und am Wegfahren gehindert werde, und ich dadurch einen Termin versäume oder mein Kind an der Schulbushaltestelle vergebens warten muss, qualifiziert das dann den Tatbestand zu einer Nötigung?

Moin,

Eine solche Behinderung könnte als Nötigung ausgelegt werden, zumal der Besitzer des Grundstücks ein Interesse haben sollte, den Störenfried möglichst schnell loszuwerden. Siehe dazu: https://www.juraforum.de/forum/t/falschparker-auto-einschliessen.525840/
Letztlich hängt es von Einzelfall ab.

-Luno

So, wie ich als Laie, den Gesetzestext verstehe, braucht es für eine Bestrafung wegen Nötigung den Vorsatz. Ich müsste also bewusst das Grundstück zugeparkt haben, um den anderen am Wegfahren zu behindern.

Wenn der Parkende aber „einfach nur“ unaufmerksam war und zum Beispiel die Einfahrt übersehen hat, sehe ich diese Voraussetzung als nicht erfüllt an.


Davon mal abgesehen, sehe ich (als Laie) im geschilderten Fall der Bälle keine Nötigung im Sinne des Gesetzes. (das @anon44275120 im Beitrag 29 freundlicherweise verlinkt hat). Ja, er droht damit, dass er die Bälle nicht heraus rückt, wenn das Personal ihm nicht bestätigt, dass 12 Bälle in 8 Tagen auf sein Grundstück gelangt sind und er dadurch einen Schaden erlitten hat. Man könnte dieses Einbehalten sicher als empfindliches Übel (für die armen Kinder…) bezeichnen. Allerdings ist der angestrebte Zweck dieser Drohung aus meiner Sicht nicht verwerflich. Der Nachbar will einfach für zukünftig mögliche Auseinandersetzungen einen Beleg für die Bälle haben und er will seinen Schaden ersetzt bekommen.


Das gleiche Problem sehe ich beim Vorwurf der Unterschlagung. Der Nachbar will sich die Bälle ja gar nicht zueigen machen (wie ist die Beschädigung durch den Hund zu bewerten?). Er würde sie ja heraus geben. Wenn sein Schaden und Aufwand anerkannt und bestätigt werden würde.


Aber mal von der rechtlichen Bewertung abgesehen, verstehe ich nicht, wie es zu so einem Problem kommen kann. Wenn mal ein Ball pro Monat über eine 4m hohe (!!!) Mauer gelangt, kann man das sicher als Versehen bezeichnen. Aber bei 12 Bällen in 8 Tagen (hat der Kindergarten auch am Wochenende geöffnet?) kann man den Kindern schon Vorsatz unterstellen und den Erzieherinnen Desinteresse, mangelnde Aufsichtspflicht oder vielleicht sogar Anstiftung. Aus meiner Sicht sollte die Leitung des Kindergartens dringend ein klärendes Gespräch mit den Erzieherinnen führen, damit die ihrem Namen nachkommen und die Kinder zu einem sozialverträglichen Verhalten gegenüber dem Nachbarn erziehen.

Grüße
Pierre

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Ich glaube, du hast das missverstanden, zumindest so wie ich @Lunochod verstanden habe und ich das kenne. Es geht nicht um den Falschparker, sondern wenn ich als Grundstücksbesitzer den eigentlichen Störenfried zuparke, um ihn am Wegfahren zu hindern.

Ich sehe das ganz neutral. Wer einen anderen bewusst, mit Vorsatz am Wegfahren hindert, könnte sich wegen Nötigung strafbar machen.

Dabei erscheint es mir egal, ob ich die Einfahrt meines Nachbars zuparke, weil er den 3. Tag in Folge grillt. Oder er mein Auto in seiner Einfahrt einkeilt, um mich für mein dummes Parken zu bestrafen.

Hier muss jetzt nicht noch ein Filial-Threat entstehen. Ich wollte nur ein Beispiel für in Unkenntnis falsch verwendete Fachbetriffe anführen.

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Moin,

Je nach Fall wird es echt schwer, dem Richter „Ich habe aber gar nicht auf meine Einfahrt geachtet!“ zu erklären. :grin: Der Verdacht einer Rache liegt durchaus nahe. Wenn du eine 500 m lange Einfahrt hast, deren Endpunkt nicht einsehbar ist, dann sähe das vielleicht anders aus.
Aber wie immer: [JSA 1.0] (Quelle: http://www.rrr.de/~kathinka/akronyme/jsa.htm :grin:)

Auch wieder Einzelfall. Es gibt Einfahrten, die kann man nicht übersehen. Übrigens wurde im Juraforum diskutiert, dass jemand auf dem Grundstück unerlaubterweise parkt. [JSA1.0]
Und es gibt Einfahrten, die keine sind und es gibt welche, die man wirklich übersehen kann.

-Luno

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