12-Järiger bricht 12-Jährigem die Nase. Zivilrecht

Hallo! Ein 12-Jähriger hat heute meinem 12-jährigen Sohn durch einen gezielten Schlag ins Gesicht die Nase gebrochen (muss operativ gerichtet werden - Er hat starke Schmerzen, kriegt kaum Luft - Folgeschäden sind nicht ausgeschlossen). Der Fall liegt klar, es gibt Zeugen und keine zwei Meinungen. Ich habe Strafanzeige gestellt, die ja bei einem 12-Jährigen eher symbolischen Charakter hat.
Jetzt meine Frage: Soll ich zusätzlich versuchen, durch Mediation oder Zivilrechtsprozess eine Schmerzensgeldforderung in Richtung 1000 Euro geltend zu machen (die in so einem Fall die Eltern zahlen müssen) Eine Entschuldigung und das Versprechen, so etwas nie mehr zu tun verstehen sich von selbst.
Vielen Dank im voraus
Stephan

hallo Stephan,
ja natürlich !!!
Zivilrechtsklage auf Schmerzensgeld beim Anwalt einreichen.
Liebe Grüsse von der weissen Riesin

Hallo,

ich werde Ihnen heute abend eine Antwort zukommen lassen. Ist etwas umfangreicher weil beide nur eingeschränkt Deliktfähig sind.

Gruß
Simon

Hallo Stephan,

ob Sie tatsächlich gerichtliche oder außergerichtliche Schritte gegen den Minderjährigen oder seine Eltern in Betracht ziehen wollen, ist Ihre höchst eigene Entscheidung. Dazu kann, will und darf ich in diesem Forum keine Einschätzung abgeben. Wenn Sie dahingehend eine Auskunft wünschen, möchte ich Sie auf einen zugelassenen Rechtsanwalt verweisen.

Rein aus materiell-rechtlichen Gesichtspunkten hätte ein gerichtliches Vorgehen aller Voraussicht nach jedoch durchaus Aussicht auf Erfolg.
So sind Kinder und Jugendliche ab 7 Jahren für ihr deliktisches Handeln grds. verantwortlich. Ausnahmen bestehen z.B. dann, wenn hier der 12-jährige im Moment des Zuschlagens nicht die erforderliche Einsicht/geistige Reife hatte, den Unwert seines Tuns zu erkennen, vgl. Paragraph 828 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches/BGB, oder wenn anzunehmen wäre, dass ihr Sohn an dem ganzen Vorfall nicht ganz unschuldig ist, sog. Mitverschulden, vgl. Paragraph 254 Absatz 1 BGB.

Anmerkung: Ihr Anspruchsgegner ist dann der Minderjährige, vertreten durch die Eltern. Es sei denn, die anderen Eltern hätten ihrerseits Aufsichtspflichten vernachlässigt, vgl. 832 BGB. Wer dann am Ende für die Summe aufkommt, ist ein reines Internum der anderen Familie.

Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben und verbleibe.

Mit freundlichen Grüßen

Jetzt meine Frage: Soll ich zusätzlich versuchen, durch
Mediation oder Zivilrechtsprozess eine Schmerzensgeldforderung
in Richtung 1000 Euro geltend zu machen (die in so einem Fall
die Eltern zahlen müssen) Eine Entschuldigung und das
Versprechen, so etwas nie mehr zu tun verstehen sich von
selbst.

Hallo,

also das wird schwer. Fangen wir von vorne an. Ein 12 Jähriger ist lediglich bedingt deliktfähig, kann also nicht im vollen Umfang dafür Verantwortlich gemacht werden. Von einer Strafanzeige würde ich abraten. Der Grund ist einfach. Sobald die Anzeige bei der Polizei eingereicht wurde bekommt der Beschuldigte bzw. Angeschuldigte die Mitteilung das gegen Ihn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird und er die Möglichkeit hat zur Stellungnahme. Nach § 153 StPO können Verfahren Mangels öffentlichem Interesse eingestellt werden. Dies könnt hier vorliegen da eine Strafverfolgung, aufgrund der bedingten Deliktunfähigkeit, nicht hundertprozentig sichergestellt ist. Hat sich die Gegenseite bereits einen Anwalt genommen, müssten Sie die Kosten des Anwalts tragen. Ich würde eher in den Bereich Meditation gehen, in manchen Ländern ist ohnehin ein Schlichtungsverfahren vorgeschrieben, da dies einen größeren Erfolg hat. Im Rahmen der Meditation kann man auch prüfen ob z. B. Aufsichtsverletzungen nachgewiesen werden können. Ebenso kann, bereits in einem Schlichtungsverfahren (unterschiedlich nach Bundesländern) einen Vergleich schließen und in diesen Verfahren die Zahlung von Schmerzensgeld festlegen. Ein solches Verfahren ist auch wesentlich billiger, meist höchstens 40 Euro.
Am besten fragen Sie bei Ihrem örtlichen Gericht nach, wer dort Schiedsperson ist.

Hat Ihnen dies geholfen?

Gruß
Simon

Sorry wahr sehr lange krank, kann da leider nicht weiterhelfen

Vielen Dank für Ihre Mühe. Der Fall ist ja jetzt schon lange her und die Dinge entwickelten sich positiv für alle Seiten:

Ich hatte Strafanzeige gestellt. Der Polizist sagte mir gleich, das habe zwar nur symbolischen Charakter, sei als Warnschuss für den Täter trotzdem sinnvoll. Parallel strebte ich statt einer Zivilrechtsklage die Mediation beim Verein für Täter-Opfer-Ausgleich an, den ich empfehlen kann und einer Schul-Mediation auf jeden Fall vorziehen würde (Eigeninteressen der Schule, amateurhafte Mediation)
Am Ende standen eine schlimme, schmezhafte OP und Heilung, ein gutes, klärendes Gespräch in der Mediation, 1000 Euro Schmerzensgeld, von denen wir 600, wie vorher angekündigt, für Sozial- und Umweltorganisationen spendeten.