Ich habe im Jahre 2000 eine Firmeninsolvenz eröffnet. Nach aufreibenden 10 Jahren kam es 2010 zu einer Schlussverhandlung(26.01.2010). Am 27.02.2012 kam dann die Veröffentlichung, dass ich jetzt in der Wohlverhaltensperiode bin und zwar bis 2017. Bedeute das ich 17 Jahre Insolvenz habe…
Nun meine Frage.
Wie lange dauert es nach einem Schlusstermin bis zur Bekanntmachung für die Wohlverhaltenperiode.
Um Gottes Willen, wer hat Sie bloß beraten. Da braucht man sich doch nicht zu wundern, warum nicht einmal jemand Amok läuft.
Ich könnte jetzt fragen, warum haben Sie das oder das oder das nicht getan. Aber was soll das im nach herein nützen?
Jetzt geht es zunächst einmal darum, dass Sie wissen, dass Ihre Insolvenz vorbei ist!!! Restschuldbefreiungsphase (oder Wohlverhaltensphase wie andere sagen) ist etwas völlig anderes als Insolvenz. Beispiel: wenn Sie morgen zu Jauch gehen und die Million gewinnen, dann gehört die Ihnen.
Was das aber genau für Sie bedeutet, dazu muss ich wissen, ob Sie selbständig sind oder angestellt und wie alt Sie sind.
Da muss ein Fehler aufgetreten sein,es sei denn, es gab Unregelmäßigkeiten. Normalerweise dauert die Insolvenz incl. Wohlverhaltensphase 7 Jahre. Beim Amtsgericht nachfragen!
ich gehe davon aus, Sie meinen mit - Firmeninsolvenz - die Regelinsolvenz.
Weiterhin gehe ich davon aus, dass Sie eine persönliche Insolvenz ansprechen, und nicht etwa die Insolvenz einer Firma (eingetragen Handelsregister wie GmbH, AG, KG usw.).
Dies unterstellt haben sie natürlich mit Zitronen gehandelt.
Einerseits waren Sie gar nicht insolvenzantragspflichtig gewesen, den ein vernünftiger Profi hätte innerhalb überschaubarer Zeit für Sie Lösungen erarbeitet, die auch Erfolg versprechend gewesen wären.
Andererseits haben Sie - wie Sie sehen - angesichts der durch die geschilderten Beschlüsse das Pech, dass Sie tatsächlich bis 2017 warten müssen.
Und es kommt noch schlimmer - Sie wissen 2017 noch nicht einmal, ob Sie die Restschuld-Befreiung überhaupt erreichen. Denn diese wird Ihnen - günstigstenfalls - allenfalls nach Anhörung Ihrer Gläubiger erteilt.
Wenn aber jetzt Gründe durch Ihre Gläubiger vorgebracht werden, die für eine Restschuldbefreiung nicht geeignet sind, dann haben Sie 17 Jahre verloren und trotzdem keine Restschuldbefreiung erhalten.
Sie können aber jetzt, unter bestimmten Gesichtspunkten dennoch professionelle Lösungen ohne Insolvenzverwalter erreichen.
Hallo Löwinger,
das Insolvenzverfahren ansich hat nichts mit der Wohlbehaltensphase zu tun.
Deshalb ist es bei einer Regelinsolvenz durchaus möglich, das erst jetzt diese 6 Jahre beginnen.
Alles Gute
Gruß Lore