12 Jahre zusammengelebt! Eheähnliches Verhältnis

Guten Tag liebe Gemeinde der Tippgeber!

Meine Frage:
Pärchen hat 12 Jahre, ohne Verlobung / Ehe zusammen gelebt. Keine gemeinsamen Kinder vorhanden.

Resultiert daraus, laut Rechtsprechung, eine Verpflichtung zum Unterhalt??

Ich habe Mal die §§ 1360, 1361, 1570ff., 1601,
1615l bgb durchstöbert, werde aber nich richtig schlau daraus ob dieses Zusammenleben zum Unterhalt verpflichtet.

Ich hörte von 2 Fällen in denen es so war.

Für eventuelle Antworten wäre ich dankbar!

Meine Frage:
Pärchen hat 12 Jahre, ohne Verlobung / Ehe zusammen gelebt.
Keine gemeinsamen Kinder vorhanden.

Resultiert daraus, laut Rechtsprechung, eine Verpflichtung
zum Unterhalt??

Ich habe Mal die §§ 1360, 1361, 1570ff., 1601,
1615l bgb durchstöbert, werde aber nich richtig schlau daraus
ob dieses Zusammenleben zum Unterhalt verpflichtet.

§§ 1360, 1361 bgb setzen die ehe voraus
§§ 1570ff bgb setzen die scheidung der ehe voraus
§ 1601 bgb setzt verwandschaft voraus
§ 1615l bgb setzt ein gemeinsames kind von unverheirateten voraus

Ich hörte von 2 Fällen in denen es so war.

da hast du dich verhört. eine monatliche geldzahlung kann natürlich freiwillig vereinbart werden.

übrigens wäre es ziemlich lebensfern, wenn das bloße zusammensein eine unterhaltspflicht entstehen ließe (wann liegt es vor ? gilt das auch für einen tag, eine woche, xy jahre zusammensein ? auch für teenager-pärchen ?) …

Herzlichen Dank für die Antwort!! Nun habe auch ich das begriffen!! Bin leider kein juristisch angehauchter Mensch!! Nochmals DANKE!!