mein Sohn sinkt grad im Steilflug mit den Noten nach unten.
Heute hat er mir sehr aufgewühlt und gereizt gesagt, sein Oberstufenberater hätte ihm gesagt, er (bzw. „man“) könne die 12. Klasse nicht wiederholen.
Ich habe vorhin mit Hilfe von Google versucht, mich schlau zu machen, aber ich muss gestehen, dass ich dieses angebliche „System“ Oberstufenordnung nicht durchschaue.
Stimmt das, was sein Berater ihm erzählt hat?
Vielleicht gibt es in www ja jemanden, der einem Laien das verständlich erklären kann.
mein Sohn sinkt grad im Steilflug mit den Noten nach unten.
Heute hat er mir sehr aufgewühlt und gereizt gesagt, sein
Oberstufenberater hätte ihm gesagt, er (bzw. „man“) könne die
12. Klasse nicht wiederholen.
Ich habe vorhin mit Hilfe von Google versucht, mich schlau zu
machen, aber ich muss gestehen, dass ich dieses angebliche
„System“ Oberstufenordnung nicht durchschaue.
Das System Oberstufe ist deinem Sohn und dir hoffentlich erklärt worden, durch den Leitfaden bzw. in einem Elternabend. Nachlesen kannst du das unter: http://www.km-bw.de/servlet/PB/-s/fwz…
Ja, die beiden Jahrgangsstufen zählen als Einheit. Die einzige Möglichkeit für eine Wiederholung besteht darin, dass er schon am Ende der ersten Jahrgangsstufe die Anforderungen für die Zulassung zum schriftliche Abitur nicht erreicht. Die meisten Schulleiter lassen dann eine Wiederholung zu, obwohl man damit sogar bis Ende der zweiten Jahrgangsstufe warten könnte, weil dort erst die Zulassung zum schriftlichen Abitur geprüft wird. Das ist alles andere als einfach und zählt auch als erste Nichtanerkennung der Hochschulreife.
Vielleicht gibt es in www ja jemanden, der einem Laien das
verständlich erklären kann.
Auf die Schnelle geht das nicht, lies den Leitfaden durch und stelle gezielt Fragen.
vielen Dank für deine Erläuterungen und die links. Ich werd sie jetzt mal in Ruhe durchschauen.
Und: nein, der Tutor hat das im ersten Elternabend nicht erklärt. Auf die Bitte, das Punktesystem zu erklären, meinte er, dass sei sehr kompliziert und man könne das im Internet nachlesen. Zu dem Zeitpunkt war die rasante Abwärtsentwicklung mines Großen auch noch nicht absehbar.
als Abijahrgang 2003 (eigentlich 2002 in BW denke ich, es hat sich in der Zwischenzeit (die Oberstufenreform ausgenommen) nicht so viel verändert, demnach hier von mir eine Erläuterung bzw ein Erfahrungsbericht:
Ich hatte einige Mitschüler, die nach 12.2 die 12. Klasse nochmal wiederholt haben, sowie welche, bei denen nach 13.1 absehbar war, dass sie das Abi nicht schaffen und dann in 12.2 gewechselt sind. Warum der Oberstufenberater deinem Sohn sagt, dass eine Wiederholung nicht möglich sei, verstehe ich nicht. Wiederholungen in 12/13 sind gang und gäbe. Das geht aber nur bis zum Ende von 13.1, weil alles danach als gescheiterter Abiturversuch zählt.
als Abijahrgang 2003 (eigentlich 2002 in BW denke ich, es
hat sich in der Zwischenzeit (die Oberstufenreform
ausgenommen) nicht so viel verändert, demnach hier von mir
eine Erläuterung bzw ein Erfahrungsbericht:
Ich hatte einige Mitschüler, die nach 12.2 die 12. Klasse
nochmal wiederholt haben, sowie welche, bei denen nach 13.1
absehbar war, dass sie das Abi nicht schaffen und dann in 12.2
gewechselt sind. Warum der Oberstufenberater deinem Sohn sagt,
dass eine Wiederholung nicht möglich sei, verstehe ich nicht.
Wiederholungen in 12/13 sind gang und gäbe. Das geht aber nur
bis zum Ende von 13.1, weil alles danach als gescheiterter
Abiturversuch zählt.
Der OSB sagt das, weil er Recht hat. Fast alle Wiederholungen in 12 sind eigentlich unzulässig, aber man lässt es trotzdem zu, um den betroffenen Schülern ein evtl. besseres Abitur zu ermöglichen, was in der Regel aber nicht eintritt.