12 Monatsfrist bei Nebenkosten,immer?

Hallo,

Der Vermieter hat 12 Monate Zeit die Nebenkosten abzurechnen. Soweit so klar. Bei Durchsicht eines Standard-Mietvertrages (gibt es in Bürogeschäften zu kaufen) ist ein Abschnitt:

Betriebskosten … werden jährlich per ________ mit den Mieter abgerechnet.

Wenn dieses jetzt ausgefüllt wird, wäre das verbindlich? Also trägt er „Februar“ ein, muß er im Februar abrechnen? Und wenn er im März kommt hätte er seine Frist versäumt? Oder wäre dieses nach dem neuen Recht (12 Monate) nicht mehr gültig und egal ob ausgefüllt,hätte der Vermieter 12 Monate zeit abzurechnen?

Betriebskosten … werden jährlich per ________ mit den
Mieter abgerechnet.

Hallo Stanlija,

wenn dort ein konkretes Datum eingetragen wird, heißt dies lediglich, dass dies der Abrechnungszeitraum ist, unabhängig, ob dies - wie üblich - der 31.12. oder ein anderes Datum ist. Es hat keinen Einfluß auf die 12-Monats-Frist.

Gruß!

Horst