12 Wochen keine Dusche - Mietminderung

Hallo zusammen,
ich hab leider keinen passenden Beitrag finden können und so stell ich meine Frage, aber erst zum Ursache.

Der Mieter hat den VM über Schimmel in der neben dem Bad liegende Schlafzimmerwand aufmerksam gemacht. Bei der darauf folgenden Untersuchung wurde ein Wasserrohrbruch gefunden. Dieser führte dazu das die Dusche des Mieters vollständig entfernt werden musste. Die anschließenden Wiederherstellungsarbeiten zogen sich über einen Zeitraum von 12 Wochen hin.

In welcher höhe ist eine Mietminderung in dieser Sache angebracht?

Vielen Dank
StinkyPete

Hallo,

hat der Mieter denn die volle Miete ohne Vorbehalt der nachträglichen Kürzung gezahlt?

VG
EK

hat der Mieter denn die volle Miete ohne Vorbehalt der
nachträglichen Kürzung gezahlt?

Der Mieter hat zu beginn der arbeiten eine Mietmindung schriftlich angekündigt. Der VM möchte (warum weis nur der Teufel) ein neues Schreiben für die Versicherung ohne Prozentangabe sondern mit Fix-Betrag und nun überlegt der Mieter ob die vorher angekündigten 15% nicht etwas wenig waren. Er konnte zu diesem Zeitpunkt nicht ahnen wie lange es dauern würden.

Danke soweit,
mfG
StinkyPete

Hallo,

wie du aus der beigefügten Mietminderungstabelle entnehmen kannst (eine der vielen im Netz die meisten davon enthalten ähnliche Beträge) sind 15% schon ganz okay.

Je nach Ausprägung der Störung werden 5 bis 17% angesetzt.

http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…

Gruß
Nita