Hallo!
Ich habe im letzten Jahr für 1200 DM Internetseiten freiberuflich für eine Behörde erstellt (Nein, nicht fürs Finanzamt *lach*).
Die Seiten habe ich mit Freeware von einem älteren Rechner (m.E. beides wohl nicht absetzbar) in meiner Eigentumswohnung erstellt. Kann ich das Zimmer als Arbeitszimmer absetzen? Welche Ausgaben könnte ich noch von den Einnahmen abziehen? Quittungen habe ich keine.
Welche Berufsbezeichnung gebe ich an? (Internet-Künstler? oder fällt Webdesigner auch unter Freiberufler?)
Gruß
Andreas
hi andy,
war das einmalig? wenn ja, dann bist du auch nicht gleich gewerbetreibender. es sind dann quasi einmalige einkünfte, die sogar in der grössenordnung noch nicht so steuerlich belastet sind. wenn du das natuerlich mit gewinnerzielungsabsicht machst, dann wird es schon gewerblich. freiberuflich kann man da wohl nicht sagen, oder brauchtest du eine spez. ausbildung oder fachkenntnisse die dich dazu befähigten einen WYSIWIG editor zu nutzen??? wohl kaum --> gewerbliche einkünfte. die frage ist nun noch, hast du umsatzsteuer irgendwie ausgewiesen?
gruss
showbee
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war das einmalig? wenn ja, dann bist du auch nicht gleich
gewerbetreibender. es sind dann quasi einmalige einkünfte, die
sogar in der grössenordnung noch nicht so steuerlich belastet
sind.
hallo,
ab wann ist das denn nicht mehr so ? beim 2. mal ? oder nach welchen kriterien ? muss ich es beim finanzamt angeben, wenn ich (noch student) gelegentlich ein paar hunnis für von mir kreierte webseiten verdiene ?
wenn du das natuerlich mit gewinnerzielungsabsicht
machst, dann wird es schon gewerblich.
wann liegt denn eine gewinnerzielungsabsicht vor ?
grüße
rushme