123BGB Beschreibung von Tatsachen

Kann es sein das es arglistige Täuschung ist

wenn ein Verkäufer bei einer OnlineAuktion

kleine Fehler benennt und einen großen verschweigt.

Darf man davon ausgehen das wenn ein kleiner Fehler benannt ist das es große nicht gibt.

Liest sich so an der Gehäuserückseite ist eine kleine Schramme. 3cm lang.

Es gibt noch einige weitere kleine Transportschäden.

Und nachher ist auf der Vorderseite ein riesen Kratzer, der in die Tiefe geht.

Das Gerät ein DVD Player funktioniert sieht aber nicht so toll aus.

Angelika

Frage?
Was ist deine Frage?

Hy, subjektiv gebe ich Dir Recht. Die Aussage läst aber trotzdem viel Platz für Verhandlungsspielraum. Der Verkäufer hat sich „zufällig“ unglücklich ausgedrückt. Hat er eine konkrete Beschaffenheitszusage gemacht sieht es anders aus. Im übrigen müßstest Du nachweisen das der Kratzer nicht von Dir stammt. mfg Diddlmelly

Was ist deine Frage?

Ich finde das jemand der kleine Mängel beschreibt und einen

großen verschweigt täuscht

Ob ein Gerät das im Regal steht an der Rückseite einen Kratzer hat

oder einen Kratzer auf der Frontseite das ist doch ein Unterschied oder ?

Jetzt die Frage ist das Arglistige Täuschung ja oder nein.

Angelika