Hallo grundsätzlich stellen wir uns nach durchlesen der Richtlinien für die Erhebung von Zusatzbeiträgen die Frage:
Krankengelbbezieher sind befreit, warum
ist nach Aussteuerung wenn ALGI nach § 125 SGB III bezahlt wird, was ja eine Ersatzleistung anstelle des Krankengeldes ist die erhebung eines Zusatzbeitrages rechtmäßig?
Oder ist das noch gar nicht geklährt?
mfg