125ccm Motorradführerschein mit 17

Hallo!

Ich will den Autoführerschein mit 16 einhalb machen, das ich ihn mit 17 habe ( Also quasi den ganz normalen Autoführerschein mit 17.)
Ausserdem will ich zusätzlich zu dem Autoführerschein den 125ccm Motorradführerschein machen. Und zwar den, mit dem man alle Maschinen fahren darf, nicht nur welche die auf 80 km/h gedrosselt sind.

Jetzt gibt es ja die Möglichkeit, den Autoführerschein und den Motorradführerschein zusammen zu machen. Aber wie ist das jetzt? Wenn ich den Autoführerschein mit 17 habe, muss ja immer ein Volljähriger mit fahren, bis ich selbst 18 bin. Wie ist das beim Motorrad? Kann ich den dann genau so mit 17 haben? Und muss dann auch immer ein Volljähriger mitfahren? Oder kann ich den Motorradführerschein dann erst mit 18 machen?

Noch eine Frage dies bezüglich:
Beim Autoführerschein ist ja der M1 Motorradführerschein für Maschinen bis 45 km/h dabei. Wenn ich jetzt meinen Führerschein mit 17 habe, darf ich dann (mit 17) schon Motorräder in der Klasse M1 alleine fahren, obwohl bei Auto jemand volljähriges dabei sein müsste?

Ich freue mich über Antworten!

sorry chrissi, keine ahnung.
aber auskunft müsste die führerscheinstelle des landratsamtes geben können.
gruss schaffi

Hallo Chrissi 14,
deine Frage kann ich dir leider nicht beantworten. Dies müßte allerdings dein Fahrlehrer wissen.

Grüße Norbert

Hallo,

zu Deinen Fragen: Du kannst am „begleiteten Fahren mit 17“ teilnehmen und mit Begleitung Autofahren. Die Führerschein Kl. A (Motorrad, über 125 ccm, leistungsbeschränkt) wirst Du mit 16,5 Jahren noch nicht machen können. Außerdem gibt es hierzu (für Kl. A -Motorrad-) kein Projekt „begleitetes Fahren“. Du kannst aber ab 17 mit der Klasse M1 unbegleitet die Kleinkrafträder 50ccm / 45km/h unbegleitet fahren! Parallel dazu kannst Du Kl. A1 machen: 125ccm, 80km/h.
Grüße

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
das ist eine Frage worauf ich nicht richtig Antworten kann. Ich denke aber das sie erst mit 18 Jahren den Führerschein bekommen. Denn der Führerschein mit 18 ist meines Wissens nach nur für Autos, nicht aber für Motorräder. Hier bleibt alles bein Alten.
Hoffe damit die Frage einigermassen beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Gruß
Udo Heins

Hallo,

bezgl. den neuen Führerscheinvorschriften bin ich da echt überfragt. Ich kann mir aber vorstellen, dass Du erst mit 18 ein Bike fahren darfst, da ja ein volljähriger Beifahrer nur als Sozius hinten drauf mitfahren kann. Dein Fahrlehrer wird Dir diese Frage sicherlich beantworten können.
Tip: Mach mal den großen Bike-Führerschein mit und Du wirst bei Deiner ersten Tour dran denken, dass sich die Mehrkosten gelohnt haben…
Gruß
Udo

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Klasse A1:
Beinhaltet M
ab 16 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Leichtkrafträder - Motorrad bis 125 cm3 und nicht mehr als 11 KW Motorleistung. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h gefahren werden.
Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80 km/h dürfen von Inhabern einer Fahrerlaubnis A1 nur dann geführt werden, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Ab 18 Jahre Motorräder bis 25 KW, (Klasse A)über 25 KW ab 25 Jahre.