125er Erstf. Citroen Zweitfahrzeug?

Hallo Versicherungsspezialisten,

geht das :

125er Roller Erstfahrzeug, PKW (F.Klasse B ) Zweitfahrzeug ?
50er Mokick Erstfahrzeug, PKW (F.Klasse B ) Zweitfahrzeug ?

PKW 3001 / 690 F.Klasse B in 8/08 wiedererhalten (nach Entz., mea culpa ), erstmalig F.Schein in 04/81 gemacht, alle alten Prozente weg. Habe gefragt, FAkt. 7,5 T bis 3 Achsen ebenso. Teuere Erfahrung. Für Roller keine Linzens.
Viele Grütze

Hallo,

deinem Text entnehme ich, dass keine Vorversicherung für die Fahrzeuge besteht.

Für das Mokick musst Du dir jedes Jahr ein kleines Nr.Schild besorgen.
jährliche Kosten für Haftpflicht ca. 90 €

für einen Roller über 50 ccm gibt es eine Ersteinstufung wenn der dazugehörende Führerschein mindestens 3 Jahre alt ist von SF 1/2 = 70 %

Für den PKW gibt es eine Ersteinstufung wenn der dazugehörende Führerschein mind. 3 Jahre alt ist von SF 1/2 = 115 %

Abweichungen bei anderen Versicherungsunternehmen sind möglich.

Gruß Merger