125er Regelung als Erweiterung beantragen

Bei Neuerteilung der alten Führerschein Klasse3 (1990)ist keine 125 ccm Regelung vorhanden.Wer aber Nachweisen kann dass er in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis vor dem 01.04.01980 war(und diese durch Trunkenheit verlor),kann eine 125er Klasse als Erweiterung zur alten Klasse 3 beantragen.
Laut EU Gesetz ist dieses doch Rechtens oder ??

Wer kann darüber Auskunft erteilen.

Danke schon einmal im Vorraus

Hi,

das Problem dürfte hier sein das eine Prüfung für die Klasse 3 gemacht wurde. Dann gilt die Neuerteilung auch nur für die Klassen für die eine Prüfung abgelegt wurde. Die alten Klassen fallen weg.

Entscheidend dürfte hier § 76 Übergangsrecht FEV sein.

11a.
§ 20 (Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug der Klasse 3 alten Rechts)
Personen, denen eine Fahrerlaubnis alten Rechts der Klasse 3 entzogen wurde, werden im Rahmen einer Neuerteilung nach § 20 auf Antrag außer der Klasse B auch die Klassen BE, C1 und C1E, sowie die Klasse A1, sofern die Klasse 3 vor dem 1. April 1980 erteilt war, ohne Ablegung der hierfür erforderlichen Fahrerlaubnisprüfungen erteilt, wenn die Fahrerlaubnisbehörde nicht die Ablegung der Prüfung der Klasse B nach § 20 Abs. 2 angeordnet hat.
http://www.gesetze-im-internet.de/fev/__76.html

Die Prüfung dürfte angeordnet geworden sein, Und damit gelten die zum Zeitpunkt der Prüfung erworbenen Klassen, nicht die Klassen im Vorbesitz.

Q-Gruß

Eine Anordnung für eine amtliche Prüfung zur Neuerlangung lag nicht vor.
Aus diesem Grund kann eine Erweiterung stattfinden. Das sehe ich doch richtig .
Gruß aus HH

Hi,

imho ja wenn diePrüfung vor 1980 stattfand, und der Führerscheinentzug erst in jüngerer Zeit stattgefunden hat, eine Neuerteilung ohne Prüfung stattgefunden hat. Was eingetragen werden kann steht in dem Link den ich vorher gepostet habe.

Normal werden aber nur die Klassen eingetragen die bei der Neuerteilung beantragt wurden. Viele machen den Fehler, hatten Klasse 3 und beantragen nur B, vergessen aber 1a BE, C1, C1E

Ob dann die restlichen Klassen noch nachgetragen werden können, ich meine da war mal ein Urteil in dem der Richter das verneint hat. Möglicherweise kennt noch einer dieses Urteil.
Kann jetzt aber nicht sagen welches Gericht dieses Urteil gefällt hat.

Kann leider nicht mehr dazu schreiben.

Q-Gruß