Hallo liebe Experten,
mal angenommen, daß eine GmbH einen Jahresüberschuß 2009 von 6.500 Euro hat. Sie reicht ihre KSt-Erklärung ein, worin sie auf Zeile 29 deutlich erklärt, daß nicht abziehbare Ausgaben in Höhe von 3.500 Euro dazuzurechnen sind (1.500 Euro KSt, 2.000 Euro GewSt bei 400%, mal ohne SolZ). Folglich wird auch das zu versteuernde Einkommen in Höhe von 10.000 Euro (Zeile 75) und die KSt richtig in der Erklärung angegeben (Zeile 75a, 1.500 Euro). Anlage A ist beigefügt und erklärt die nichtabziehbaren Ausgaben gemäß Formular.
Vom Finanzamt kommen ein KSt-Bescheid über 975 Euro (mal ohne SolZ) und ein GewSt-Meßbescheid über 325 Euro, was dann einer GewSt in Höhe von 1.300 Euro entspricht.
Mal angenommen, daß die Bescheide nicht unter Vorbehalt der Nachprüfun stehen - wären sie in Berichtigung obiger Fehler gemäß § 129 AO zu Ungunsten der GmbH änderbar?
Besten Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald