12jährige will von Mutter zu Vater - wie?

hallo zusammen,
mein bruder ist geschieden, die jetzt 12jährige tochter lebt bei der mutter. diese ist mit der erziehung des teenies überfordert und sagt dies auch - gegenüber schwiegereltern, meinem bruder und auch zu ihrer tochter. meine nichte möchte nun zu ihrem vater ziehen, die mutter, die das aufenthaltsbestimmungsrecht hat, will dies auf einmal nicht mehr, obwohl sie dies auch schon mehrfach geäußert hat.
welche möglichkeiten hat mein bruder, das mädel zu sich zu holen, welchen weg muss er gehen? wäre schön, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
liebe grüße
sonja

welche möglichkeiten hat mein bruder, das mädel zu sich zu
holen, welchen weg muss er gehen?

Den Weg zu seinem Rechtsanwalt.

Gruß,

Malte

danke malte, ich habs befürchtet :frowning:, das arme kind.

Hallo Sonja,

meine nichte möchte
nun zu ihrem vater ziehen, die mutter, die das
aufenthaltsbestimmungsrecht hat, will dies auf einmal nicht
mehr, obwohl sie dies auch schon mehrfach geäußert hat.
welche möglichkeiten hat mein bruder, das mädel zu sich zu
holen, welchen weg muss er gehen? wäre schön, wenn mir jemand
weiterhelfen könnte.

ich würde ja eher vorschlagen, dass das Mädel sich ggf. zusammen mit dem Vater erst mal ans Jugendamt wendet. Sollte dort ein Mensch mit der Überzeugung „Ein Kind gehört zu seiner Mutter“ sitzen, ist immer noch Zeit genug für einen Anwalt.

Gruß, Karin

Hallo Sonja,schau mal da nach:
http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Aktuelles/a_T…
diese Seite hat mit schon oft geholfen,nimm dir Zeit!
Gruß Kai

Hi Malte!

welche möglichkeiten hat mein bruder, das mädel zu sich zu
holen, welchen weg muss er gehen?

Den Weg zu seinem Rechtsanwalt.

Besser: erst, bzw zeitgleich zum Jugendamt! Der Rechtsanwalt kann es ja
auch nur beim FamGericht einreichen, dieses wiederum ist verpflichtet,
das Jugendamt einzuschalten. Da ist es sicher sinnvoll, das Jugendamt
gleich miteinzubeziehen.
Renate

danke malte, ich habs befürchtet :frowning:, das arme kind.

Wieso? Es will doch zum Vater, das geht gegen den Willen der
aufenthaltsbestimmungsberechtigten Mutter nur über Jugendamt, Anwalt
und Gericht. Es sei denn, es gelingt dem Jugendamt, vermittelnd mit den
Eltern eine außergerichtliche Lösung zu erarbeiten, was aber oft alles
andere als einfach ist!
Gruß
Renate