12Stunden Fahren am Stück-Unfall

Moin zusammen.

Es geht um eine mögliche Situation, die mich beschäftigt. Und zwar, man stelle sich vor, jemand fährt von Hamburg nach München mit dem PKW. Gesetzlich sind hierbei ja keine Zwangspausen für den normalen PKW Fahrer vorgeschrieben. Er kann also so lange fahren, wie er will. Nun gehen wir mal davon aus, dass er nach 12 Stunden (vielleicht auch 10…) in Bayern ist und dort einen schweren Unfall hat.

Gehen wir einmal davon aus, dass es sich nur um Blechschaden handelt. Wird die Versicherung noch IRGENDETWAS zahlen? Bei einer so langen Fahrt könnte man ja getrost von Übermüdung sprechen. Wo liegt die Schmerzgrenze? Wie lange sollte man mit seinem PKW fahren, ohne Gefahr zu laufen, hinterher den Schaden nicht ersetzt zu bekommen? Klar, sobald man selbst merkt, dass die Konzentration o. ä. nachlässt. Aber das ist ja bei vielen Leuten unterschiedlich. Die Frage ist aber auch schwierig, ich nenne niemanden, der den Unfall verursacht hat. Aber wenn nun der andere Fahrer eine Ampel übersehen hat und zu weit vorgefahren ist und der Langzeit-Fahrer reinrauscht => Wäre er nicht so lange gefahren, hätte er schneller reagieren können? Die alleinige Schuld hat nun auf jeden Fall nicht mehr der Fahrer B?

Gehen wir nun einmal davon aus, dass es auch einen Personenschaden gegeben hat. Der Langzeitfahrer wird sicherlich nicht alles von seiner Versicherung bezahlt kriegen, da man ihm vielleicht unterstellt, er wäre übermüdet gewesen o. ä.

Also die Situation ist eigentlich nur folgende: Jemand fährt 12 Stunden am Stück und wird dann in einen Unfall verwickelt. Wie verhält sich die Versicherung dieser Person? Ab welcher Fahrzeit weigert sie sich, den vollen Schaden zu übernehmen?

Viele Grüße
Disap

Die Haftpflicht wird so oder so ersteinmal zahlen - sprich der Anspruchsteller wird nicht auf seinen Kosten sitzen bleiben. Nun wird weiterhin ein Blick in die Bedingungen des Versicherers sinnvoll sein. In den AKBs wirst Du unter „Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles“ fündig. Dort steht meiner Meinung nach nichts was den Versicherungsschutz einschränken könnte. Des weiteren wäre der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz (§61 VVG) zur Leistung frei.

Ich kenne genügend Fälle (wer kennt sie nicht??)in denen gerade auch ältere Leute noch hinter dem Steuer sitzen und Auto fahren, obwohl sie körperlich nicht ansatzweise nach hinten, rechts oder links in den Spiegel schauen können. Von der Reaktionszeit mal gar nicht gesprochen.

Ich denke also mal dass sich der Versicherer in deinem Fall nicht auf eine bestimmte Fahrzeit berufen wird. Im schlimmsten Fall müsste ein Gericht klären, ob es grob Fahrlässig ist, hier würden sicherlich aber auch andere Hintergünde eine Rolle spielen (vielleicht lag die Oma im Sterben, o. ä. :smile:)

Ob dem „Langzeitfahrer“ nun aber eine Teilschuld zugetragen wird, weil er übermüdet gefahren ist, vermag ich nicht zu sagen. Hier bewegen wir uns dann mehr im „Rechtebrett“.

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Hallo,

da brauch man keine Angst zu haben. Solange es keine Fahrtenschreiber (wie in den LkW´s)in den PKW´s gibt, wird es nicht beweisbar sein das du so lange gefahren bist. Man kann sich ja irgendwo zum schlafen hingelegt haben. Man sollte vielleicht nur nicht so ehrlich sein und sagen das man Hundemüde war. Das könnte die Versicherung dann auf den Gedanken kommen zu lassen event. bei der Vollkasko nicht zu Zahlen.

Und wenn man ein verantwortungsbewußter Fahrer ist, dann macht man auf längeren Fahrten so wieso immer mal eine Pause.

Gruß Raumpilot