Hallo,
bekommt man als Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber 13,29€ VL, wenn der Bruttolohn unter 971,46€ ist oder gilt diese Regelung nur für Auszubildende und Beamte auf Widerruf?
Hallo,
bekommt man als Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber 13,29€ VL, wenn der Bruttolohn unter 971,46€ ist oder gilt diese Regelung nur für Auszubildende und Beamte auf Widerruf?
Hallo,
sofern für Dich der TVöD maßgebend ist, ist der VL-Zuschuß des Arbeitgebers in § 23 Abs. 1 TVöD geregelt. Dieser beträgt für Vollbeschäftigte 6,65 € unabhängig vom Einkommen. Azubis bekommen 13,29 €.
Gruß
Alex
Hallo,
ich kenne den Betrag nur aus dem öffentlichen Dienst
(TVöD-Bund) und da gilt er nur für Auszubildende. „Normale“ Arbeitnehmer bekommen maximal 6,65€ Brutto monatlich.
MFG
Iris
Hallo,
der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet einen Zuschuss zu den VL zu zahlen, es sei denn, es findet sich im Tarifvertrag oder Arb.-vertrag.
Die Höhe ist variabel. Einfach mal im Vertrag nachsehen.
LG Corinna
Hallo Fioschi,
ob man vermögenswirksame Leistungen erhält oder nicht, ist eine Sache der Vereinbarung mit dem Arbeitgeber und hat mit der Höhe des Einkommens erstmal nichts zu tun. Diese spielt erst eine Rolle, wenn es um staatliche Zuschüsse geht. VL sind meist tarifvertraglich geregelt.
Schöne Grüße
phantomin
Habe im Moment keine Zeit nachzuschlagen. Meiner Meinung nach, entscheidet der AG ob er zahlt oder nicht. Es gibt Firmen wo garnichts gezahlt wird.
LG
Hallo,
sorry, das weiß ich leider nicht.
Viele Grüße
Sorry, in dem Fall habe ich echt keine Ahnung.
Hallo!
Dies müsste im Tarifvertrag geregelt sein und dort stehen. M.E. wird der volle Satz bezahlt, zB bei der IGMetall so.
Aber genau weiß ichs nicht.
Grüße!
Susanne
hallo fioschi,
Anspruch auf diese Leistung (VL) haben Arbeitnehmer, Auszubildene sowie Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen im Kalenderjahr der Anlage der vermögenswirksamen Leistungen 17.900 EUR (Alleinstehende) bzw. 35.800 EUR (Verheiratete) nicht übersteigt.