Hallo!
Auf welcher Grundlage wird das arbeitsvertraglich vereinbarte 13. Gehalt bei unterjährigem Wechsel von Voll- auf Teilzeit berechnet? Nach meinem Verständnis müsste dann das durchschnittliche Gehalt herangezogen werden. Vor allem, wenn dies im Eintrittsjahr (Eintritt unterjährig)auch so gehandhabt wurde.
Gibt es dazu irgendwelche Vorschriften, oder ist der AG da völlig frei, ob er das Durchschnittsgehalt oder nur das geringe Teilzeitgehalt zahlt?