13. Gehalt bei Wechsel von Voll- auf Teilzeit

Hallo!

Auf welcher Grundlage wird das arbeitsvertraglich vereinbarte 13. Gehalt bei unterjährigem Wechsel von Voll- auf Teilzeit berechnet? Nach meinem Verständnis müsste dann das durchschnittliche Gehalt herangezogen werden. Vor allem, wenn dies im Eintrittsjahr (Eintritt unterjährig)auch so gehandhabt wurde.
Gibt es dazu irgendwelche Vorschriften, oder ist der AG da völlig frei, ob er das Durchschnittsgehalt oder nur das geringe Teilzeitgehalt zahlt?

Hi!

Auf welcher Grundlage wird das arbeitsvertraglich vereinbarte
13. Gehalt bei unterjährigem Wechsel von Voll- auf Teilzeit
berechnet?

Auf der vertraglich vereinbarten Grundlage.

Gruß
Guido

Und wenn da nur „13. Gehalt“ steht…?

Und wenn da nur „13. Gehalt“ steht…?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass zu diesem Punkt nur ein Wort und eine Zahl dort stehen.

Hallo,
Teilzeitbeschäftigte dürfen gegenüber Vollzeitbeschäftigten nicht benachteiligt werden.
Falls im AV nichts vereinbart wurde, würde ich folgendermassen argumentieren:
x Monate TZ-Beschäftigung = x Mon zum %-satz des TZ-Arbeitsverhältnisses
als 13. Monatsgehalt
y Monate VZ-Beschäftigung = y Mon 100% als 13. Monatsgehalt

Gruß Gabi

Kaffeesatzleserei
Hi!

Falls im AV nichts vereinbart wurde, würde ich folgendermassen
argumentieren:

OK, dann argumentiere ich dagegen: Hätte das Jahr 13 Monate, wäre das 13. Gehalt identisch mit dem 12. - also dem verminderten.

Ohne Details zu kennen, ist das alles Stocherei im Nebel.

Gruß
Guido

Bei dieser Auslegung müsste aber auch im 1. Beschäftigungsjahr das volle Gehalt bezahlt worden sein, oder?
Wenn also im 1. Jahr, in dem nicht 12 Monate gearbeitet wurde, ein reduziertes 13. Gehalt gezahlt wurde (Durchschnittsgehalt auf 12 Monate gerechnet), dann müsste doch für das „Wechseljahr“ auch ein Durchschnittsgehalt gezahlt werden. Oder mit welcher Begründung könnten unterschiedliche Berechnungsweisen herangezogen werden?
Gibt es da keine gesetzliche Regelung, wenn im Vertrag nichts Konkretes steht? „Logik“ ist ja kein besonders gutes Verhandlungsargument…

(Durchschnittsgehalt
auf 12 Monate gerechnet),

Wenn das im ersten Jahr so gehandhabt wurde, ist das eine durchaus legitime Argumentation.

Gibt es da keine gesetzliche Regelung, wenn im Vertrag nichts
Konkretes steht?

Nein, zumindest nicht in der Klarheit.