13. Gehalt nach Elternzeit bzw. im 1. Jahr

Guten Tag,

nach 1-jähriger Elternzeit wird die Beschäftigung zu Beginng des Jahres wieder aufgenommen. Im Arbeitsvertrag ist ein 13. Monatsgehalt vereinbart, das(ggf anteilig) im Mai / Nov ausgezahlt wird. Im Mai wird die Hälfte von 5/12 ausbezahlt, weil noch keine vollen 12 Monate gearbeitet wurden.

Ist das korrekt? Bezieht sich ein Gehalt nicht auf ein Kalenderjahr?

Hallo,

da müsste man erst einmal wissen, was da genau geregelt ist.

Wenn das nichts weiter geregelt ist, kann für jeden Beschäftigungsmonat im Kalenderjahr, in dem wegen Elternzeit kein Gehalt bezogen wurde, das 13. Gehalt anteilig gekürzt werden.

VG
EK

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Wenn das nichts weiter geregelt ist, kann für jeden
Beschäftigungsmonat im Kalenderjahr, in dem wegen Elternzeit
kein Gehalt bezogen wurde, das 13. Gehalt anteilig gekürzt
werden.

Elternzeit war im Vorjahr. Im laufenden Jahr wird seit Januar gearbeitet. Es wird argumentiert, dass sich das 13. Gehalt auf die erbrachte Arbeitsleistung im Vorjahr bezieht. Es gibt keine weitere Regelung im Vertrag.

Hallo,

wenn nicht anders geregelt bezieht sich das 13. Gehalt immer auf das laufende Kalenderjahr und nicht auf die letzten 12 Monate vor der Zahlung.

Kontrollüberlegung: Wenn der Mitarbeiter nun nächstes Jahr im Januar ausscheidet, würde nach dieser behaupteten Regelung dann keine Kürzung stattfinden, denn im Jahr 2009 wurde ja 12 Monate durchgehend gearbeitet? Oder würde der Betrieb sich das dann immer so drehen, wie es ihm gerade passt?

VG
EK

VG
EK

Danke EK für die Antwort!