13. Gehalt

Hallo!

Angenommen ein Arbeitnehmer hätte folgenden Passus in seinem Arbeitsvertrag:

„Die Zahlung erfolgt monatlich bargeldlos im Nachhinein. Mehrarbeit und Überstunden gelten durch das Gehalt als abgegolten. Mit der Novemberzahlung wird zusätzlich ein 13. Gehalt gewährt. Bei unterjähriger Anstellung wird das zusätzliche Gehalt entsprechend der tatsächlichen Arbeitsmonate im Laufe des Jahres anteilig angeglichen.“

Würde daraus ein Anrecht auf eine Anteilige Zahlung des 13. Gehaltes entstehen wenn der Arbeitnehmer selbst zu mitte des Jahres kündigt?

Danke und Gruß
Stefan

Hi!

„Die Zahlung erfolgt monatlich bargeldlos im Nachhinein.
Mehrarbeit und Überstunden gelten durch das Gehalt als
abgegolten. Mit der Novemberzahlung wird zusätzlich ein 13.
Gehalt gewährt. Bei unterjähriger Anstellung wird das
zusätzliche Gehalt entsprechend der tatsächlichen
Arbeitsmonate im Laufe des Jahres anteilig angeglichen.“

Würde daraus ein Anrecht auf eine Anteilige Zahlung des 13.
Gehaltes entstehen wenn der Arbeitnehmer selbst zu mitte des
Jahres kündigt?

Ich würde sagen: NEIN!
Da dort steht, dass es zusätzlich mit der Novemberzahlung gewährt wird, sollte es hinfällig sein, da ja keine Novemberzahlung erfolgt!

LG
Guido

Danke!
Hallo Guido,

es wundert mich etwas das es nur eine Meinung gibt, daher ein ganz besonderes dankeschön an dich.

Gruß
Stefan

PS: Sternchen darf ich noch nicht :smile:

Hallo

Ich würde sagen: NEIN!
Da dort steht, dass es zusätzlich mit der Novemberzahlung
gewährt wird, sollte es hinfällig sein, da ja keine
Novemberzahlung erfolgt!

Ich würde sagen: JA

Es gibt für mich keinerlei Aspekte, die dagegen sprechen, daß es sich hier um ein „echtes“ 13. Monatsgehalt handelt. Darauf hat man IMMER anteiligen Anspruch bei Ausscheiden und/oder Eintritt im Laufe des Kalenderjahres. Ganz im Gegenteil zu manchen Sonderzuwendungen.

Gruß,
LeoLo

Hallo LeoLo

auch dir danke!

Also bei W-W-W sind die Meinungen 50/50.

In unseren Diskussionen (4 Leute) standen die Chancen 75/25 zugunsten deiner Meinung.

Gruß
Stefan

PS: Ich bin übrigens Guidos Auffassung, da kein Novembergehalt gibts auch keine Kohle.

Hallo

In unseren Diskussionen (4 Leute) standen die Chancen 75/25
zugunsten deiner Meinung.

Im Zweifel hab ich immer Recht :smile:)))))))))

PS: Ich bin übrigens Guidos Auffassung, da kein Novembergehalt
gibts auch keine Kohle.

Nein, das ist so auf jeden Fall nicht korrekt. Es gibt zwei Möglichkeiten:
1.) Es handelt sich um eine Sonderzuwendung wie Prämien, Weihnachtsgeld, etc
=> dann müßte man anhand des Wortlautes in AV, TV, BV eruieren, ob ein anteiliger Anspruch besteht oder nicht. In den Fällen einer Sonderzuwendung ist es erfahrungsgemäß wahrscheinlicher, daß kein Anspruch besteht, wenn das AV im Zeitpunkt der Auszahlung nicht mehr besteht (aber unmöglich ist es auch nicht :o)).
2.) Es handelt sich um ein sogenanntes „echtes“ 13. Monatsgehalt. Der anteilige Anspruch hierauf ist niemals zu verneinen. Dabei ist es unerheblich, zu welchem Zeitpunkt und in welchen „Raten“ die Auszahlung „offiziell“ erfolgen soll.

So, wie Du es schilderst, scheint es sich um ein „echtes“ 13. Gehalt zu handeln.

Gruß,
LeoLo

Danke der Ehre…
Hi!

PS: Ich bin übrigens Guidos Auffassung, da kein Novembergehalt
gibts auch keine Kohle.

…Aber die ist ihrer zuviel! Ich bezeichne mich zwar als Experten, bin aber von LeoLo so weit weg, wie ein interessierter Amateur von einem Experten…

Ist halt ne andere Liga (was es aber seeehr lehrreich macht)

LG
Guido

P.S. @LeoLo - Komm wieder runter, Du bist keine 4 Meter groß :wink: