Ein AN geht für 2 Jahre für seine Firma ins Ausland mit einem eigenen Auslandsvertrag. Im Vertrag steht das der best. Vertrag ruht. Nach Rückkehr aus dem Ausland lebt der Vertrag wieder auf.
Nun meine Frage.
Angenommen der AN kommt im August 2009 zurück. Sein Vertrag lebt wieder auf. Wie ist es dann mit dem Anspruch auf das 13. Monatsgehalt?
Für 2008 wurde ein Weihnachtsgeld gezahlt, obwohl dies nicht vertraglich geregelt war.
Könnte es sich hier um einn Gewohnheitsrecht handeln?
Kommt für 2009 die volle Anrechnung für 2009 in Frage? Oder ist die dann nur anteilig?
Hallo
Was denn jetzt? 13. Monatsgehalt oder Weihnachtsgeld?
Wie ist der konkrete Wortlaut im Vertrag dazu?
Gruß,
LeoLo
Hallo
Was denn jetzt? 13. Monatsgehalt
ich habe gerade den Vertrag vom AN nicht vorliegen, aber ich denke normaler Vertrag laut Tarif. Tarif steht 13. Monatseinkommen 55% vom Tarif (Tarifvertrag Bau Steine Erden)
oder Weihnachtsgeld?
Weihnachtsgeld stand auf dem ausländischen Lohnzettel.
Es geht eigentlich nur darum, besteht da ein Anspruch zu 100% gegenüber der Fa. da ja der Vertrag nur ruhte?
Oder könnte man im Zweifelsfall, wenn nur ein Teilanspruch besteht den Rest aus dem Auslandsvertrag beanspruchen.
Vielen Dank LeoLo
Hallo
Ich weiß, Du hättest gerne eine Antwort. Ohne Wortlaut der Vereinbarung ist das aber unmöglich.
Gruß,
LeoLo
Hier mal der Auszug aus dem Tarifvertrag
(1) Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis am 30. November des laufenden Kalenderjahres (Stichtag) mindestens 12 Monate (Bezugszeitraum) ununterbrochen besteht, haben Anspruch auf ein 13. Monatseinkommen in Höhe von 55% ihres Tarifgehaltes.
Das 13. Monatseinkommen ist kaufmännisch auf den nächsten vollen Euro-Betrag auf- oder abzurunden.
Durch freiwillige Betriebsvereinbarung oder, wenn kein Betriebsrat besteht, durch einzelvertragliche Vereinbarung kann eine von Satz 1 abweichende Höhe des 13. Monatseinkommens vereinbart werden, wobei ein Betrag von 780.- Euro nicht unterschritten werden darf.
(2) Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis am Stichtag noch nicht 12 Monate ununterbrochen besteht, haben für jeden vollen Beschäftigungsmonat, den sie bis zum Stichtag ununterbrochen im Betrieb zurückgelegt haben, Anspruch auf 1/12 des 13. Monatseinkommens gemäß Abs. 1, wenn das Beschäftigungsverhältnis am Stichtag mindestens 3 Monate ununterbrochen besteht.
Ich weiß nicht, ob der von mir zitierte Tarifvertrag noch gültig ist.
Für mich stellt sich ´die Frage, ist der AN ununterbrochen beschäftig?
Im zusätzlichen Schreiben zum Auslandsvertrag steht folgendes:
„Mit Wirkung vom … wird Ihr Inlandsanstellungsvertrag mit der Fa. … in Deutschland ruhend gestellt und lebt bei der Rückkehr aus … wieder auf.“
„Der Einsatz in … wird auf die Betriebszugehörigkeit angerechnet.“
Vielen Dank für die Hilfe im Voraus.
Hallo
Meiner Meinung nach besteht aufgrund der gemachten Angaben Anspruch in voller Höhe. Allerdings nicht aufgrund betrieblicher Übung sondern wegen des Wortlautes im TV. Sehr irritierend ist, daß das Kind „13. Gehalt“ heißt, aber der Handhabung nach keins ist, sondern eine einfache Sonderzuwendung wie „Weihnachtsgeld“ (und nicht ein fester Gehaltsbestandteil).
Gruß,
LeoLo
Danke für die Information.
Im Falle das der AN das sogenannte 13. Monatsgehalt nicht erhält, würde ich Ihm raten den Betriebsrat um Hilfe zu bitten. Sollte dies nicht von Erfolg gekrönt sein, Dann erscheint ein Besuch beim Fachanwalt die letzte Chance.
Wie sieht das ein Fachmann?
Nochmals vielen Dank für den Hinweis.
Grüsse vom Canadier
Hallo
Die Vorgehensweise scheint mir richtig zu sein.
Gruß,
LeoLo