Dem AN steht laut Arbeitsvertrag ausdrücklich ein 13. Monatsgehalt (nicht Wiehnachtsgeld oder sonstige Gratifikation) in Höhe des letzten Novembergehaltes zu.
Der AN hat zum 31.12.2004 gekündigt. Der AG weigert sich das dem AN zustehende 13. Monatsgehalt auszubezahlen.
Frage:
Kann der AN einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken auch wenn er vorher keine schrifliche Mahnung an den AG mit einer Zahlungsfrist geschickt hat?
vielen Dank für die doch sehr umfangreiche und ausführliche Antwort.
Andreas
eigentlich bedarf eine Gehaltszahlung keiner Mahnung, daher kann sogleich das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet werden. Ich würde dennoch vorab mahnen und eine kurze Frist von 5 bis 7 Tage setzen und dann in das gerichtliche Mahnverfahren einsteigen. Vorher überprüfe aber, welche Vorraussetzugnen an das 13. Monatsgehalt gestellt sind. Ich habe schon Verträge gesehen, die lauteten „wenn bis zum 01.01. des darauffolgenden Jahres ungekündigt“…was bedeuten würde, dass Du keinen Anspruch hättest - überprüf es einfach.
Dora
Hallo Dora,
vielen Dank für den Hinweis.
Im Arbeitsvertrag ist das 13. an keine Bedingungen geknüpft.
Dort steht ganz klar:
3. Der AN erhält ein 13. Monatsgehalt, welches zusammen mit dem Dezembergehalt ausbezahlt wird, in Höhe des letzten Novembergaltes.
Abgesehen davon: Kann der AG ein 13. einfach kürzen, wenn das 13. keine Gratifikation oder dgl. darstellt?
Hallo Ray
Jetzt verstehe ich auch die „Bemerkung“ auf Deiner ViKa.
Deine Aussage ist, bezogen auf das deutsche Arbeitsrecht, schlicht falsch.
Gruß,
LeoLo
Hallo
Abgesehen davon: Kann der AG ein 13. einfach kürzen, wenn das
13. keine Gratifikation oder dgl. darstellt?
Nein, das darf er nicht. Es käme bei entsprechender Vereinbarung im Einzelfalle eine anteilige Auszahlung in Betracht (also pro vollen Beschäftigungsmonat 1/12 der vereinbarten Summe), aber ich gehe mal davon aus, daß Du das ganze Jahr dort gearbeitet hast?
Gruß,
LeoLo