Hallo,
in einem Arbeitsvertrag steht, dass sich das Monatsgehalt wie folgt zusammen setzt: 1. Gehalt XXX€ und 2. Zulage XXX€ = Gesamtgehalt
Außerdem wird lt. Arbeitsvertrag ein 13. Monatsgehalt gezahlt.
Der Arbeitgeber hat jedoch nur den Gehaltsanteil als 13. Monatsgehalt gezahlt (also nicht die Zulage).
Der Arbeitsvertrag ist keiner Tarifgehörigkeit zugeordnet und es gibt auch keine Betriebsvereinbarungen.
Gibt es hier eine Rechtssprechung, dass ein Arbeitgeber auch die Zulage zahlen muß?
Danke und MfG
Hallo
Bitte einmal den vollständigen und genauen Wortlaut aller vertraglich relevanter Vereinbarungen.
Gruß,
LeoLo
Hallo LeoLo,
hier der Wortlaut:
Unter Bezüge:
Der Mitarbeiter erhäht ein Monatsgehalt, das sich wie folgt zusammensetzt: Gehalt: XXX€, Freiwillige Zulage: XXX€ = Gesamtgehalt: XXX€
Darüber hinaus erhält der Mitarbeiter ein 13. Monatsgehalt. Besteht das Anstellungsverhältnis nicht während des ganzen Kalenderjahres, so wird das 13. Monatsgehalt zeitanteilig, bezogen auf den Zeitraum 01.12. des Vorjahres bis 30.11. des laufenden Jahres, gezahlt.
Gruß
Hallo
Imho muß die Zulage beim 13. Gehalt ebenfalls gezahlt werden.
Gruß,
LeoLo