13. Monatsgehalt

Hallo Wissende,
nehmen wir folgenden Fall an:
Eine Auszubildende (MFA) hat während ihrer Ausbildungszeit jedes Jahr (drei Jahre) ein 13. Monatsgehalt (Weihnachtsgeld) erhalten. Nach der Ausbildungszeit wird sie als Teilzeitkraft (28,5 Std) übernommen. Im neuen Vertrag wird unter „Sonstige Vereinbarungen“ vermerkt: Ein 13. Monatsgehalt wird nicht gezahlt.
Ist dies so korrekt? Wenn ja, auf welches Gesetz hin ist das begründet?
Wenn nein, wie dagegen wehren, bzw. mit welchen bewährten Argumentationshilfen kann hier geholfen werden?

Vielen Dank im voraus für die Antworten.
Gruß
Winni

Ist dies so korrekt?

Was heißt korrekt? Wenn es so vereinbart wurde wie es im Vertragstext steht, dann ist der wohl korrekt. Wenn es vorher anders vereinbart wurde, dann ist es wohl nicht korrekt. Man könnte auf den Tippfehler freundlich hinweisen. Was sie mit dem Arbeitgeber denn nun ausgemacht hat, kann nur die Auszubildende wissen.

Wenn nein, wie dagegen wehren, bzw. mit welchen bewährten
Argumentationshilfen kann hier geholfen werden?

Die klassische Art, sich gegen einen Vertrag zu wehren, der einem nicht zusagt, ist ihn nicht abzuschließen.

Grüße,
Sebastian

Hallo Sebastian,

danke für die Antwort. Vielleicht habe ich die Frage nicht richtig gestellt.

Die Ausbildung wurde zum 31.01. regulär nach erfolgreicher Prüfung beendet. Der neue Vertrag als ausgelernte MFA wurde erst heute (15.03.) ausgehändigt. Eine Vereinbarung über Vertragsdetails, bis auf die reduzierten Stunden, wurde bis dahin nicht getroffen.

Meine Frage ist dahingehend: Erst wird ein 13. Monatsgehalt bezahlt (während der Ausbildung) und, nach einer nahtlosen Übernahme, auf einmal nicht mehr. Ist es denn nicht so, dass, wenn man ein 13. bisher erhalten hat, es einem dann auch weiterhin zusteht? Oder habe ich einen Denkfehler?

Gruß
Winni

Hallo,
es gilt immer das, was im Vertrag steht. So schwer ist das nicht, wenn einem der Vertrag nicht gefällt, unterschreibt man den einfach nicht!
hth

Hallo,

Der neue Vertrag

Meine Frage ist dahingehend: Erst wird ein 13. Monatsgehalt
bezahlt (während der Ausbildung) und, nach einer nahtlosen
Übernahme, auf einmal nicht mehr. Ist es denn nicht so, dass,
wenn man ein 13. bisher erhalten hat, es einem dann auch
weiterhin zusteht? Oder habe ich einen Denkfehler?

Exakt. Es wurde doch selber schon vollkommen korrekt erwähnt, dass es sich um einen neuen Vertrag handelt. Vorher ein Ausbildungsvertrag, jetzt ein Arbeitsvertrag.

Grüße

Hallo

jedes Jahr (drei Jahre) ein 13. Monatsgehalt (Weihnachtsgeld)
erhalten.

Das 13. Gehalt hat nichst mit dem Weihnachtsgeld zu tun!
Man kann ein 13. Gehalt vertraglich vereinbaren und zusaätzlich noch das vom AG freiwillig gezahlte Weihnachtsgeld bekommen.

Im neuen Vertrag wird unter "Sonstige Ein 13. Monatsgehalt
wird nicht gezahlt.

Na gut, dann ist es eben so.
Wurde denn ein Weihnachtsgeld angesprochen? Weihnachtsgeld ist zwar immer eine freiwillige Zahlung des AG, aber vielleicht hat der AG sich hierzu geäussert?
Viele AG zahlen auch ein Weihnachtsgeld in Form eines 13. Gehaltes … deshalb kommt es bei den AN oft zu Verwechslungen dazu.

LG Jasmin

Morgen!

es gilt immer das, was im Vertrag steht.

Sie hat aber bis jetzt einen mündlichen Vertrag denke ich mal und da
steht halt nichts drin.

So schwer ist das nicht, wenn einem der Vertrag nicht gefällt,
unterschreibt man den einfach nicht!

Genau und was passiert dann? Hat sie nicht schon einen mündlichen
Vertrag und es müßte nicht eher eine Änderungskündigung sein?

Ganz so locker sehe ich das nicht. Wenn sie den Vertrag nicht
unterschreibt hat sie Anrecht auf ein 13. Gehalt?

Gruß
Stefan

Morgen!

Hallo,

Genau und was passiert dann? Hat sie nicht schon einen
mündlichen
Vertrag und es müßte nicht eher eine Änderungskündigung sein?

Das ist eine ziemlich abwegige Konstruktion, wenn die AN nicht nachweist, daß ihr nach Auslaufen des Ausbildungsverhältnisses eine entsprechende arbeitsvertragliche Zusage gemacht wurde.

Ganz so locker sehe ich das nicht. Wenn sie den Vertrag nicht
unterschreibt hat sie Anrecht auf ein 13. Gehalt?

Nö, dann hat sie wahrscheinlich demnächst keinen Arbeitsplatz.

Nochmal: Das Ausbildungsverhältnis endet kraft Gesetzes (§ 21 BBiG) mit Beendigung der Ausbildungszeit bzw. Bestehens der Prüfung, ohne daß es einer Kündigung bedarf.
Wird nach der Ausbildung ein Arbeitsverhältnis beim selben AG eingegangen, können aus den Bedingungen des Ausbildungsverhältnisses keine Rechtswirkungen auf das folgende Arbeitsverhältnis begründet werden.

Gruß
Stefan

&Tschüß
Wolfgang

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Morgen!

Hallo Wolfgang,

Hallo,

Nö, dann hat sie wahrscheinlich demnächst keinen Arbeitsplatz.

Sehe ich auch so.

Nochmal: Das Ausbildungsverhältnis endet kraft Gesetzes (§ 21
BBiG) mit Beendigung der Ausbildungszeit bzw. Bestehens der
Prüfung, ohne daß es einer Kündigung bedarf.

Richtig

Wird nach der Ausbildung ein Arbeitsverhältnis beim selben AG
eingegangen, können aus den Bedingungen des
Ausbildungsverhältnisses keine Rechtswirkungen auf das
folgende Arbeitsverhältnis begründet werden.

Danke! Das ist eine Begründung, mit der ich etwas anfangen kann. Ist zwar vielleicht nicht im Sinne der AN, aber als Erklärung nachvollziehbar. Man kann ja nicht immer alles haben.

&Tschüß
Wolfgang

Vielen Dank für die Antwort.
Gruß
Winni

Hallo

Hallo Jasmin,

jedes Jahr (drei Jahre) ein 13. Monatsgehalt (Weihnachtsgeld)
erhalten.

Das 13. Gehalt hat nichst mit dem Weihnachtsgeld zu tun!
Man kann ein 13. Gehalt vertraglich vereinbaren und
zusaätzlich noch das vom AG freiwillig gezahlte Weihnachtsgeld
bekommen.

Stimmt, hab ich nicht dran gedacht.

Im neuen Vertrag wird unter "Sonstige Ein 13. Monatsgehalt
wird nicht gezahlt.

Na gut, dann ist es eben so.
Wurde denn ein Weihnachtsgeld angesprochen? Weihnachtsgeld ist
zwar immer eine freiwillige Zahlung des AG, aber vielleicht
hat der AG sich hierzu geäussert?

Nein. Der AG hat sich dazu nicht geäußert. Wird auf jedenfall mal nachgefragt werden.

Viele AG zahlen auch ein Weihnachtsgeld in Form eines 13.
Gehaltes … deshalb kommt es bei den AN oft zu
Verwechslungen dazu.

Stimmt. Genau das könnte passiert sein.

LG Jasmin

Vielen Dank für die Antwort!
Gruß
Winni

Hallo,

Hallo,

Der neue Vertrag

Meine Frage ist dahingehend: Erst wird ein 13. Monatsgehalt
bezahlt (während der Ausbildung) und, nach einer nahtlosen
Übernahme, auf einmal nicht mehr. Ist es denn nicht so, dass,
wenn man ein 13. bisher erhalten hat, es einem dann auch
weiterhin zusteht? Oder habe ich einen Denkfehler?

Exakt.

Habs mir fast gedacht, wusste nur nicht wo der Denkfehler war.

Es wurde doch selber schon vollkommen korrekt erwähnt,
dass es sich um einen neuen Vertrag handelt.
Vorher ein Ausbildungsvertrag, jetzt ein Arbeitsvertrag.

Danke für den Hinweis. Ein kleiner aber feiner Unterschied.

Grüße

Gruß
Winni