13. Monatsgehalt

Hallo!

Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag bis zum 31.12.2012. Ich möchte ihn aber nicht verlängern.
Meine Frage ist, ob ich das 13 Monatsgehalt zurückzahlen muss wenn ich ein volles Jahr durchgearbeitet habe. Im Vertrag steht drin:

  • „…wenn Sie am 01. November in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen…“
  • „… Arbeitsverhältnis ununterbrochen seit dem 01. Juli bestanden hat.“
  • „…aus eigenem Verschulden oder auf eigenen Wunsch bis einschl 31 März des folgenden JAhres ausscheide“ --> zurückzahlen

Ich habe im Dez 2011 angefangen, Vertrag wurde 3 mal verlängert (ununterbrochen)

Vielen Dank

Hallo,

Sie sollten sich dazu an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden!

mfg

Haferkorn

Hallo,
wenn in Deinem Arbeitsvertrag drin steht, dass Du bis einschließlich dem 31.03. des Folgejahres beschäftigt sein musst, um Anspruch auf diese Prämie zu haben. Dann musst Du es zurückzahlen, wenn Du vor dem 31.03.2013 die Firma auf eigenen Wunsch verläßt.
Wie sich das allerdings bei befristeten Arbeitsverträgen verhält, kann ich nicht genau sagen.
Möchte Dein Arbeitgeber denn Deinen Vertrag verlängern?
Wenn ja, werden sie wahrscheinlich auf eine Rückzahlung der Prämie bestehen.
Viele Grüße

Hallo,

„…aus eigenem Verschulden oder auf eigenen Wunsch bis einschl 31 März des folgenden JAhres ausscheide“

…da liegt m.E. der Knackpunkt.

Wenn Sie vor dem 31.03.2013 ausscheiden, werden Sie das Weihnachtsgeld (evtl. anteilig?) zurück zahlen müssen.

VG Corinna

Hallo
13. Monatsgehalt wird in der Regel immer zurück verlangt, wenn man vor dem 31.03. des Folgejahres auscheidet. Es ist egal ob man vorher ein volles Jahr gearbeitet hat.

LG

Hallo JustSue,

bei befristeten Verträgen habe ich diesbezüglich keine Erfahrung. Es ist jedoch bei unbefristeten üblich, dass das Weihnachtsgeld zurükgefordert wird, wenn der/die Mitarbeiter/in die Firma vor dem 31.03. des Folgejahres verlässt. Darum sind auch in der Zeit kaum freie Stellen auf dem Markt.