13. Monatsgehalt aufgeteilt 11. und 06

Eine Zahnarzthelferin hat zum 15.11.07 gekündigt. Ihr 13. Monatsgehalt wird am 30.11. und zum 30.06. ausbezahlt. Auf ihrer letzten Abrechnung sind 700,–€ Urlaubsgeld abgezogen worden. Laut Vertrag ist das 13. Monatsgehalt in voller Höhe zurückzuzahlen, wenn bis zum 31.03. des Folgejahres gekündigt wurde. Ist dieser Schritt des Arbeitgebers richtig?

Hallo,

Kleingratifikationen (bis 100 €) unterliegen
nicht der Rückzahlungspflicht.
Beträgt das Weihnachtsgeld weniger
als ein Monatsgehalt, ist eine Bindungsfrist
bis zum 31. 3. des Folgejahres
zulässig.
Bei einem Weihnachtsgeld in Höhe
eines vollen Monatsgehalts oder mehr
ist eine Bindung bis maximal 30. 6. des
Folgejahres zulässig.
Bindungsfristen über den 30. 6. des
Folgejahres hinaus sind unzulässig.

Gruß

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Was könnte denn - mal so ganz fiktiv - z.B. wörtlich im Vertrag zum 13. Monatsgehalt stehen?

MfG

Duden: wört|lich [mhd. wortlich, ahd. wortlīcho (Adv.)]: 1. a) dem [Original]text genau entsprechend: …

Hi!

Und was hat ein Weihnachtsgeld jetzt mit einem 13. Monatsgehalt zu tun?

Gruß
Guido

Ein 13. Monatsgehalt ist fester Bestandteil des Lohnes/Gehaltes im Unterschied zu einem freiwilligen Bonus. Das muss man schon unterscheiden, sind zwei verschiedene Paar Schuhe.

Hallo Scherzkeks,

Bei der Überlegung zur Zahlung von einem Weihnachtsgeld oder einem 13. Monatsgehalt ist zu bedenken, ob eine bereits erbrachte Leistung oder die Betriebstreue belohnt werden soll. Die Bezeichnungen 13. Monatsgehalt oder Jahressonderleistung betonen die Zielsetzung, dass eine bereits erbrachte Arbeitsleistung zusätzlich entlohnt werden soll. Wird die Zahlung dagegen als Weihnachtsgeld oder Gratifikation deklariert, so soll in der Regel die Betriebstreue belohnt werden. Diese Betrachtungsweise hat im Hinblick auf eine evtl. Kürzung auf Grund von Fehlzeiten eine entscheidende Bedeutung.
Gruß

Und was hat ein Weihnachtsgeld jetzt mit einem 13.
Monatsgehalt zu tun?

Gruß
Guido

Bingo!

Hallo Scherzkeks,

Mir ist gerade nicht zum Scherzen

Deine Erläuterung ist ziemlich richtig, deshalb noch mal konkreter:

In der Ursprungsfrage ging es um ein 13. Monatsgehalt.
In Deiner Ursprungsantwort bringst Du aber eine Bemerkung, die nur auf eine Gratifikation (Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld oder Ähnliches) passt!

Ich meine: Mir ist es ja lieb, wenn sich die Leute selbst widerlegen, dann sollten sie das aber auch irgendwie kennzeichnen…

Gruß
Guido

Hallo,

mir ist auch nicht zum scherzen ;

Aber erkläre mal wie man die Ursprungsfrage ohne rechtlichen Hintergrund
( Arbeitsvertrag ) bewerten soll.

Es gibt wie Du ja weist etwas 13 Typen der Definition und Anwendung von
einem 13.Monatsgehalt.
Du bist also nun so allwissend genau zu sagen was Arbeitsvertraglich hier abgeschlossen wurde?
Ich also nicht!Denn Die Frage stellt sich ja nicht wann bezahlt wird sondern warum, oder weshalb.

Du darfst das gerne anders sehen.

Gruß

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ist gut jetzt!
Hi!

Aber erkläre mal wie man die Ursprungsfrage ohne rechtlichen
Hintergrund
( Arbeitsvertrag ) bewerten soll.

Tja, GAR NICHT!
Schau Dir mal diese Antworten
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
an und anschließend Deine
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
an.

Während die beiden ersten (BRAUCHBAREN) Antworten auf den Widerspruch 13. MG - Urlaubsgeld eingehen, erzählst Du wie selbstverständlich etwas von einer Gratifikation.

Ich finde es langsam lästig, dass Du Deine einfach nur falschen Antworten auf Biegen und Brechen verteidigst (hier sogar selbst widerrufst und trotzdem drauf beharrst), und damit das Brett unnötig füllst.

Es gibt wie Du ja weist etwas 13 Typen der Definition und
Anwendung von
einem 13.Monatsgehalt.

Nö - eigentlich gibt es nur ein 13. Monatsgehalt als festen Entgeltbestandteil auf der einen und Gratifikationen auf der anderen Seite.

Du bist also nun so allwissend genau zu sagen was
Arbeitsvertraglich hier abgeschlossen wurde?
Ich also nicht!

Warum tust Du dann so?

Denn Die Frage stellt sich ja nicht wann
bezahlt wird sondern warum, oder weshalb.

In Deiner Ursprungsantwort bringst Du aber eine Bemerkung, die
nur auf eine Gratifikation (Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld
oder Ähnliches) passt!

DAS war meine Anmerkung.

Gruß
Guido