Hallo,
eine zahnmedizinische Fachangestellte hat am 03. Januar 2011 gekündigt und wird am 01.04.2011 eine neue Stelle antreten. Beim bisherigen Arbeitgeber bekam sie bisher ein 13. Monatsgehalt (im Vertrag steht: „Das 13. Monatsgehalt erfolgt nach den Bestimmungen des Manteltarifvertrages (Auszahlung 01.12.)“.
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Es gibt keinen Manteltarifvertrag mehr in Baden Württemberg (zahnmedizinische Fachangestellte)
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Muss der Arbeitgeber anteilig für Jan., Febr., März das 13. Monatsgehalt auszahlen (zu je 1/12)?
Viele Grüsse
C.
Hallo,
eine zahnmedizinische Fachangestellte hat am 03. Januar 2011
gekündigt und wird am 01.04.2011 eine neue Stelle antreten.
Beim bisherigen Arbeitgeber bekam sie bisher ein 13.
Monatsgehalt (im Vertrag steht: „Das 13. Monatsgehalt erfolgt
nach den Bestimmungen des Manteltarifvertrages (Auszahlung
01.12.)“.
- Es gibt keinen Manteltarifvertrag mehr in Baden Württemberg
(zahnmedizinische Fachangestellte)
Dann gilt wohl die Regelung, wie sie im zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen MTV gestanden hat, individualvertraglich weiter.
- Muss der Arbeitgeber anteilig für Jan., Febr., März das 13.
Monatsgehalt auszahlen (zu je 1/12)?
Vermutlich nicht, da Tarifverträge wie Individualverträge der meisten Branchen ein 13. Gehalt üblicherweise nur vorsehen, wenn das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Auszahlung (wäre ja dann 01.12.) ungekündigt besteht. Es ist halt eher so eine Art Treueprämie, und von Treue kann nach Kündigung halt nicht mehr die Rede sein…
Gruß
smalbop