Hallo,
ich habe am 03. Januar 2011 gekündigt und werde am 01.04.2011 eine neue Stelle antreten. Bei meinem bisherigen Arbeitgeber bekam ich bisher ein 13. Monatsgehalt (im Vertrag steht: „Das 13. Monatsgehalt erfolgt nach den Bestimmungen des Manteltarifvertrages (Auszahlung 01.12.)“.
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Es gibt keinen Manteltarifvertrag mehr in Baden Württemberg (ich bin zahnmedizinische Fachangestellte)
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Muss mein Arbeitgeber mir anteilig für Jan., Febr., März das 13. Monatsgehalt auszahlen (zu je 1/12)?
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Claudia