13. Monatsgehalt bei Kündigung

  1. Monatsgehalt bei Kündigung Hallo, angenommen Arbeitnehmer A möchte bei seinem jetzigen Arbeitgeber kündigen da A in eine andere Branche wechseln will. A Bekommet seit er bei seinen jetzigen Arbeitgeber arbeitet Ende November ein 13. Monatsgehalt. Wenn A nun im November seine Kündigung abgibt die Ende Februar dann in Kraft tritt, habt A dann noch einen Anspruch auf sein 13. Monatsgehalt? In seinen AV ist nichts dazu beschrieben.

hola,

dann würde ich mir mal die einschlägigen betriebsvereinbarungen anschauen und/oder die tariflichen regelungen, soweit vorhanden und angeschlossen.

i.a. wird das „weihnachtsgeld“ als eine „bleibeprämie“ gewährt und muß i.a. auch zurückgezahlt werden, wenn man das unternehmen vor dem 01.04. des folgejahres verläßt. aber das ist unternehmensindividuell geregelt - ohne genaue kenntnis darüber auch keine genaue antwort.

saludos, borito

Hallo Borito

dann würde ich mir mal die einschlägigen
betriebsvereinbarungen anschauen und/oder die tariflichen
regelungen, soweit vorhanden und angeschlossen.

i.a. wird das „weihnachtsgeld“ als eine „bleibeprämie“ gewährt

Wo steht da denn was von Weihnachtsgeld?

Gruß,
LeoLo

Hallo

Ein echtes 13. Monatsgehalt kann nicht der Rückzahlungspflicht oder einer Stichtagsregelung unterliegen. Ganz im Gegenteil stünde für Januar / Februar im Jahr des Ausscheidens die Zahlung anteilig ebenfalls zu.

Gruß,
LeoLo