13. Monatsgehalt - ja oder nein?

Hallo!

Angestellte in einem psychiatrischen Pflegeheim.
Eingestellt nach BMT-G II (SR 2y BAT).
Einstellung auf Zeit (12 Monate) im Mai 2002.
Übernahme in die nächste Befristung im Mai 2003.
Beschäftigungsverhältnis: 30,5/Wo.
Hat im September 2003 zum Ablauf des 31.12.2003 gekündigt.

Hat sie Anspruch auf ihr volles 13. Monatgsgehalt?

Gruß
Mike

Hallo Mike,

im Bereich AVR (an BAT angelehnt) bekäme sie kein Weihnachtsgeld (außer sie kündigt wegen eines sicher anstehenden Stellenabbaues, Aufnahme eines Kindes o.ä.). Sie müsste mindestens bis 31.3. des folgenden Jahres in der Anstellung bleiben. Ausnahme gäbe es evtl. wenn sie direkt wieder im Bereich BAT eine Stelle annimmt.

Liebe Grüße

Karin

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Hallo

Kommt drauf an, ob es sich um ein „echtes“ 13. Monatsgehalt handelt. Dazu müßte man die vertragliche Grundlage im Wortlaut kennen. Sonst nicht zu beantworten.

Gruß,
LeoLo

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Hallo Mike,

Auskunft zu der Rechtslage müssten die von Dir genannten Verträge geben, denn da müsste der eventuelle Anspruch ja defenitiv geregelt sein.

hallo,

bei BAT muss man normalerweise am 31.3. des Folgejahres noch beschäftigt sein, um Weihnachtsgeld zu bekommen. Klassisches 13. gehalt gibts ja nicht. Sofern die Regelung identisch ist, bekommt sie kein Weihnachtsgeld. Eventuelle Abweichungen müsstest Du im Tarifvertrag nachlesen, der da genau zu grunde liegt.

Gruß,
Micha