Hallo,
ich habe am 15.08.2012 fristgerecht zum 31.12.2012 meine Arbeitsstelle gekündigt.
In meinem Arbeitsvertrag steht folgendes:
„…darüber hinaus hat Herr W. Anspruch auf ein 13. Monatsgehalt, jeweils zahlbar mit der Novemberabrechnung. Dieser Anspruch setzt voraus, dass das Arbeitsverhältnis zum vorgesehenen Auszahlungszeitpunkt nicht gekündigt ist. Scheidet Herr W. vor dem 31.03. des auf die Gewährung der Gratifikation folgenden Jahres aus, muss das 13. Monatsgehalt entsprechend der betrieblichen Regelung anteilig zurückbezahlt werden.“
Jetzt meine Fragen:
Steht mir das 13. Monatsgehalt zu? Wenn ja in welcher Höhe?
War das Arbeitsverhältnis mit der Abgabe der Kündigung gekündigt?
Nach meinem Verständnis ist doch das A-verhältnis erst zum 31.12.2012 gekündigt?
Danke für die Antworten