13. Monatsgehalt nach Kündigung

Hallo,

ich habe am 15.08.2012 fristgerecht zum 31.12.2012 meine Arbeitsstelle gekündigt.
In meinem Arbeitsvertrag steht folgendes:

„…darüber hinaus hat Herr W. Anspruch auf ein 13. Monatsgehalt, jeweils zahlbar mit der Novemberabrechnung. Dieser Anspruch setzt voraus, dass das Arbeitsverhältnis zum vorgesehenen Auszahlungszeitpunkt nicht gekündigt ist. Scheidet Herr W. vor dem 31.03. des auf die Gewährung der Gratifikation folgenden Jahres aus, muss das 13. Monatsgehalt entsprechend der betrieblichen Regelung anteilig zurückbezahlt werden.“

Jetzt meine Fragen:
Steht mir das 13. Monatsgehalt zu? Wenn ja in welcher Höhe?
War das Arbeitsverhältnis mit der Abgabe der Kündigung gekündigt?
Nach meinem Verständnis ist doch das A-verhältnis erst zum 31.12.2012 gekündigt?

Danke für die Antworten

Hier steht doch die Antwort: „Scheidet Herr W. vor dem 31.03. des auf die Gewährung der Gratifikation folgenden Jahres aus, muss das 13. Monatsgehalt entsprechend der betrieblichen Regelung anteilig zurückbezahlt werden.“ - ist doch eindeutig

Hallo und dankeschön für die Antwort…

mir geht es in erster Linie darum, ob mir für 2012 überhaupt etwas zusteht.
Mein Arbeitgeber sagt nämlich ich würde nichts bekommen.

Ich bin der Ansicht, da ich ja das komplette Jahr 2012 angestellt war, mir würden 100% des 13. MG zustehen.

Gruß
RW

Hier steht doch die Antwort: „Scheidet Herr W. vor dem 31.03.
des auf die Gewährung der Gratifikation folgenden Jahres aus,
muss das 13. Monatsgehalt entsprechend der betrieblichen
Regelung anteilig zurückbezahlt werden.“ - ist doch eindeutig

Hallo ralfWo,
der Arbeitsvertrag sagt es richtig aus, man muss in diesem speziellen Fall, am 31.3. des Jahres 2013 noch in der Firma beschäftigt sein, dann steht einem das 13.Monatsgehalt für 2012 zu. Da du am 31.12.12 aus dem Betrieb ausscheidest bekommst du kein 13. Monatsgehalt für 2012.

Nochmals: Nein! Das ist nichts besonderes. Arbeitgeber wollen mit dem Weihnachtsgeld in der Regel nicht nur die Treue des Arbeitnehmers für das jeweilige Jahr belohnen, sondern sich auch weiterhin sichern. Deshalb findet sich fast immer so eine Klausel mit Bezug auf den 31.03. des Folgejahres. Die Regelung ist nicht gesetzeswidrig.

Guten Morgen,

der Passus in Deinem Arbeitsvertrag sagt deutlich, dass es kein Weihnachtsgeld gibt, wenn Du VOR dem 31.03. (in dem Fall 2013) kündigst. Da Du schon am 15.08.2012 gekündigt hast, bekommst Du leider auch nichts. Das ist rechtlich völlig in Ordnung und (leider) auch die Regel bei Arbeitsverträgen. Sorry.

LG,
Michaela