Hi.
Folgender Sachverhalt:
Arbeitsvertag ist bereits gekündigt, endet zum 31.12.
Im November gibt es normalerweise das 13. Monatsgehalt, doch in diesem Fall nicht.
Folgender Text aus dem Arbeitsvertrag:
Das 13. Monatsgehalt wird als Weihnachtsgratifikation mit dem November-Gehalt ausgezahlt. Voraussetzung für die Gewährung des 13. Monatsgehalts ist, dass der Mitarbeiter zum Auszahlungstermin der Firma angehört. Ausgenommen sind Arbeitnehmer, die zu diesem Zeitpunkt ihr Arbeitsvehältnis gekündigt haben.
Kann der Arbeitgeber so etwas einfach tun? Bin der Meinung dass trotzdem Anspruch auf das 13. Monatsgehalt besteht, eben aus den Grund weil es als 13. Monatsgehalt tituliert wird.
Vielleicht weiss hier jemand genaueres, habe hier zwar schon viel gelesen, aber nichts zu diesem expliziten Fall, wo es im Vertrag „ausgeschlossen“ wird.
Danke schonmal für etwaige Antworten.