13. Monatsgehalt trotz Kündigung?

Hi.

Folgender Sachverhalt:
Arbeitsvertag ist bereits gekündigt, endet zum 31.12.
Im November gibt es normalerweise das 13. Monatsgehalt, doch in diesem Fall nicht.

Folgender Text aus dem Arbeitsvertrag:
Das 13. Monatsgehalt wird als Weihnachtsgratifikation mit dem November-Gehalt ausgezahlt. Voraussetzung für die Gewährung des 13. Monatsgehalts ist, dass der Mitarbeiter zum Auszahlungstermin der Firma angehört. Ausgenommen sind Arbeitnehmer, die zu diesem Zeitpunkt ihr Arbeitsvehältnis gekündigt haben.

Kann der Arbeitgeber so etwas einfach tun? Bin der Meinung dass trotzdem Anspruch auf das 13. Monatsgehalt besteht, eben aus den Grund weil es als 13. Monatsgehalt tituliert wird.

Vielleicht weiss hier jemand genaueres, habe hier zwar schon viel gelesen, aber nichts zu diesem expliziten Fall, wo es im Vertrag „ausgeschlossen“ wird.

Danke schonmal für etwaige Antworten.

Guten Abend,

in dem von Dir zitiertem -fiktiven- Passus eines Arbeitsvertrages, steht doch sehr genau drin, dass dieses 13. Monatsgehalt nur gezahlt wird, wenn der AN zum Zeitpunkt der Zahlung angestellt ist und nicht gekündigt hat…

Also soetwas wie ein Vorbehalt…dieses hat der fiktive AN irgendwann einmal unterschrieben und so gilt es dann auch…

Es gibt/gab TV, in denen es -in meinen Augen- noch genauer formuliert wird: Anspruch auf das 13. Monatsgehalt (Weihnachtsgeld) haben Mitarbeiter, die am Stichtag ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis haben…

Andere Formulierung, gleiche Auswirkung…

Sehe keinen Spielraum auf Anspruch auf das 13. Monatsgehalt im fiktiven Fall…

Gruß
MG