13 Monatsgehalt und unterjährige Beschäftigung

Als Mitglied des Betriebsrates beschäftige ich mich immer wieder mit einem Gedankenspiel, das wirtschaftlich für den einzelnen Mitarbeiter erhebliche finanzielle Unterschiede beinhaltet:
Gesetzt den Fall, im Rahmen eines Auflösungsvertrags würde vereinbart, dass ein Mitarbeiter für das Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis im laufenden Kalenderjahr eine Abfindung erhält.Die Höhe der Abfindung orientierte sich dabei an einem Ausgleich für die Differenz zwischen der zukünftigen Rente und der entgangenen zukünftigen Entgeltzahlung über einen bestimmtem Zeitraum. Dabei würde als monatliches Entgelt ein vertraglich festgelegtes Jahresentgelt, dass in 13 gleichen Monatsbeträgen ausgezahlt wird, zugrunde gelegt und auf die Auszahlung von 12 Monaten umgerechnet(Jahresentgelt/12). Für den Zeitraum der noch gegebenen Betriebszugehörigkeit würde das Gehalt nach der 1/13 Regelung gezahlt. Muss dann nicht auch das 13. Monatsgehalt anteilig für den Beschäftigungszeitraum (z.B. 1/13x9 bei Austritt im September)ausgezahlt werden? Oder wäre der Arbeitgeber berechtigt, das gesamte 13 Monatsgehalt einzubehalten, mit der Argumentation, dass mit der Abfindung - die auf die zukünftige Einkommenssituation abgestimmt ist - auch das anteilige 13 Monatsgehalt abgegolten ist.

Vielen Dank für Eure Meinung dazu.

Hallo

Dazu müsste man schon den Wortlaut des Aufhebungsvertrages kennen…

Gruß,
LeoLo