Im Arbeitsvertrag zwischen AG und AN ist ein 13. Monatsgehalt in Höhe des letzten Novembergehalts, welches mit dem Dezembergehalt zur Auszahlung kommt, vereinbart. Das 13. Monatsgehalt ist nicht als Weihnachtsgeld o.ä. ausgewiesen.
Der AN hat zum 31.12. gekündigt und ist aus dem Unternehmen ausgeschieden.
Der AG weigert sich, trotz Aufforderung von Seiten des AN, das vertraglich vereinbarte 13. Monatsgehalt auszubezahlen. Der AG argumentiert weiter, dass das 13. Monatsgehalt mit Kosten die der AN verursacht haben soll zu verrechnen ist, so dass unterm Strich vom 13. Monatsgehalt nichts mehr übrig bleibt. Solche Kosten wären lt. AG z.B. Mehrkilometer von einem dem AN überlassenen Leasingfahrzeug. Der Leasingvertrag wurde zwischen der Leasinggesellschaft und dem AG abgeschlossen - der Leasingvertrag läuft noch und die im Leasingvertrag vereinbarte Gesamt-km-Leistung ist noch nicht erreicht.
Kann ein AG dem AN das vertraglich zugesicherte 13. Monatsgehalt einbehalten?
Kann ein AG dem AN das vertraglich zugesicherte 13. Monatsgehalt kürzen, wenn ja aus welchen Gründen.
Hallo Andreas,
Kann ein AG dem AN das vertraglich zugesicherte 13.
Monatsgehalt kürzen, wenn ja aus welchen Gründen.
alldieweil eine derartige vorbehaltlose Zusicherung gerade beim Dreizehnten eher unüblich ist, wäre es glaubich nützlich, wenn Du den Wortlaut der einschlägigen Passage(n) des Vertrages zitieren tätest. Ferner, falls der Novemberabrechnung mit dem „Dreizehnten“ ein Schreiben mit einem diesbezüglichen (Standard)text beigefügt ist, den alle Kollegen erhalten, - was auch eine häufige Übung ist -: Auch diesen Text im Zitat kundgeben tätest.
Denke, dass die Profis im Brett dann mehr dazu sagen können.
Schöne Grüße
MM
Im ensprechenden Arbeitsvertrag des AN steht unter dem $4 Vergütung folgender Punkt:
Der Arbeitnehmer enrhält für seine Tätigkeit folgende Bezüge:
- Ein festes Monatsgehalt von € xxx
- Ein 13. Monatsgehalt, dessen Höhe sich nach dem jeweiligen Novembergehalt richtet und das mit dem Dezembergehalt ausbezahlt wird.
Der AN hat das 13. noch nicht erhalten. Der AG weigert sich das 13. zu bezahlen bzw. will das 13. kürzen.
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Hallo
Der AG weigert sich
das 13. zu bezahlen bzw. will das 13. kürzen.
Gehe nicht über Los. Schreibe eine Mahnung und setze eine Frist von einer Woche. Soweit das Geld dann nicht eingegangen ist, erwirkst Du einen Mahnbscheid.
Gruß,
LeoLo