mal angenommen im Arbeitsvertrag steht das Gehalt „zzgl. 13. Monatsgehalt“. Es steht nix drin von „anteilig“ oder so, Arbeitsverhältnis besteht seit 01.05.04. Würde der AN dann für 2004 ein ganzes 13. MG bekommen, ein anteiliges oder gar nix?
beim „echten“ 13. Monatsgehalt (das reinen Entgeltcharakter hat, ohne dass es um die Vergütung von Betriebstreue etc. geht) geht die Rechtsprechung davon aus, dass es ohne besondere Regelung anteilig zu zahlen ist (sowohl beim Ein- als auch beim Austritt).
Grüße
E.K.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
mal angenommen im Arbeitsvertrag steht das Gehalt „zzgl. 13.
Monatsgehalt“. Es steht nix drin von „anteilig“ oder so,
Arbeitsverhältnis besteht seit 01.05.04. Würde der AN dann für
2004 ein ganzes 13. MG bekommen, ein anteiliges oder gar nix?
Schreibe doch bitte einmal den gesamten Paragraphen hier rein und alle weiteren, die darauf Bezug nehmen.
hatte das doch falsch in Erinnerung, aber hier der originale Auszug:
Außerdem erhält Frau K. ein weiteres Monatsgehalt, das als Weihnachtsgeld gezahlt wird. Das Weihnachtsgeld entfällt, bzw. ist zurückzuzahlen, wenn das Arbeitsverhältnis bei Fälligkeit gekündigt, bzw. auf Grund Ihrer Kündigung bis zum 31. März des Folgejahres endet. Zuviel bezahlte Beträge können verrechnet werden.
Hallo,
nur das Übliche, als wenn ich vor dem 31.03. des Folgejahres gehe, muss ich das zurückzahlen! Aber sonst steht nix drin, mit Eintritt und anteilig!
Grüßle,
Sonja
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]