Hallo,
wer kann mir weiterhelfen?
Im Vertrag steht folgendes:
Die Parteien haben sich weiter darauf geeinigt, dass die Arbeitnehmerin eine jährliche Gratifikation in Höhe eines 13. Bruttomonatsgehaltes mit Zahlung des regulären Novembergehaltes bei Erfüllung der folgenden Voraussetzung erhält:
Die Arbeitnehmerin weist innerhalb der vergangen 12 Monate (jeweiliger Zeitraum 01.11. des Vorjahres bis einschließlich 31.10. des aktuellen Kalenderjahres nicht mehr als 10 Arbeitsfehltage wegen Krankheit auf.
Ein Anspruch auf weitere Gratifikationen, bzw. Sondervergütungen ( Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, etc.) besteht nicht.
Meine Frage:
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Handelt es sich hier um Weihnachtsgeld (eigentlich im Vertrag ja ausgeschlossen)oder ein 13 Monatsgehalt in Form einer Sonderzahlung oder Gratifikation? Mir geht es hier speziell darum zu wissen ob dieses „Gehalt“ bei Kündigung vor dem 31.03. des Folgejahres zurück gezahlt werden muss.
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Ist diese Sonderzahlung in Zusammenhang mit den Arbeitsfehltagen überhaupt rechtens?
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Auf einer heute erhaltenen Probeabrechnung wird die Zahlung des 13. Bruttomonatsgehalts als Weihnachtsgeld deklariert. Sollte ich dies ändern lassen? Evtl. in Sonderzahlung oder sonstiges?
Über eine kurzfristige Mitteilung wäre ich Ihnen/Euch sehr dankbar.